STEUERHINTERZIEHUNG Weyrauch vor Gericht
Horst Weyrauch, 69, früherer CDU-Finanzberater, muss sich am kommenden Donnerstag erstmals vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt wirft Weyrauch vor, er habe nach 1995 in fünf Fällen Einkommensteuer in Höhe von insgesamt 147 000 Mark hinterzogen. Bei Durchsuchungen im Zusammenhang mit dem CDU-Spendenskandal waren den Fahndern auch persönliche Unterlagen Weyrauchs in die Hände gefallen, darunter ein Ordner mit privaten Bankpapieren. Zwar stellte sich im Zuge der Ermittlungen heraus, dass Weyrauch die dort vermerkten Einkünfte ordnungsgemäß versteuert hatte. Doch noch ehe dieses Ergebnis vorlag, hatte Weyrauch sich wegen anderer, tatsächlich nicht versteuerter Einkünfte selbst angezeigt. Unklar ist nun, ob die Selbstanzeige des einstigen Vertrauten von Ex-Kanzler Helmut Kohl strafbefreiend wirkt. Der zuständige Amtsrichter Klaus-Michael Ullrich sieht darin ein »Rechtsproblem« und ist sicher: »Egal, wie ich entscheide, die Sache geht auf jeden Fall in die nächste Instanz.«