»Widerstand wird gebrochen«
Er war der fröhlichste Wahlhelfer des Kanzlers. Immer lächelnd und gut gelaunt, machte VW-Personalvorstand Peter Hartz den Regierenden mit flotten Reformslogans von »Ich-AG«, »Jobfloater« und »Quick-Vermittlung« im eher tristen Wahlkampf Mut.
Das ist jetzt erst einmal aus und vorbei. Frische Bilder vom strahlenden Reformerduo Hartz/Schröder wird es kaum noch geben, der Mann wird in Berlin derzeit nicht gebraucht. Nach dem rot-grünen Wahlsieg will der Kanzler »den Königsweg zur Halbierung der Arbeitslosigkeit« (Hartz) nun als Chefsache selbst vorantreiben - gegen die üblichen Bedenkenträger in Interessenverbänden, Ministerien und in der eigenen Partei.
Das Hartz-Konzept »wird umgesetzt«, hat Schröder seinen Getreuen versprochen, und zwar »eins zu eins«. Und wenn es irgendwo »Widerstand« geben sollte, so fügt der Kanzler hinzu, dann müsse der »eben gebrochen werden«.
Die Drohung gilt vor allem den Hartz-Kritikern im eigenen Lager. Während der Gewerkschaftsflügel die geplanten Reformen auf dem Arbeitsmarkt so harmlos wie möglich halten will, plädiert die Ökopartei für eine massive Subventionierung des Niedriglohnsektors. Beides, hat Schröder entschieden, wird es nicht geben. Stattdessen soll die geplante »Radikalkur gegen Arbeitslosigkeit« (SPIEGEL 27/2002) Punkt für Punkt in Gesetzesform gegossen werden - auch wenn die Besitzstandswahrer noch so mosern.
Beispiel Zeitarbeit: Die Kommission des Automanagers schlägt vor, den Arbeitnehmerverleih in Deutschland von einer Reihe überholter und europaweit längst unüblicher Schutzvorschriften zu befreien. Das, so prognostizieren die Experten, kann in den nächsten Jahren Hunderttausende zusätzlicher Zeitjobs schaffen. Forderungen der Gewerkschaften, die geplante Reform auf staatlich geförderte Verleiher zu beschränken, haben keine Chance. Es bleibt beim Vorschlag der Kommission: Die geplanten Erleichterungen gelten für alle privaten Leihunternehmen, die einen Tarifvertrag schließen.
Beispiel Arbeitsrecht: Nach dem Konzept der Hartz-Kommission soll es Unternehmen künftig erleichtert werden, Arbeitnehmer über 50 befristet anzustellen. Damit will der VW-Manager die dramatische Erwerbslosigkeit unter älteren Arbeitnehmern bekämpfen, die in Deutschland so gravierend ist wie in kaum einer anderen EU-Nation. Auf die Warnungen der DGB-Spitze, dass »eine solche Einschränkung des Kündigungsschutzes nicht akzeptabel« sei, will die Regierung keine Rücksicht nehmen.
Beispiel Minijobs: Die Hartz-Kommission will niedrig entlohnte Dienstleistungsjobs in Haushalten stärker fördern. Arbeitnehmer sollen für solche Tätigkeiten künftig lediglich eine Pauschalabgabe von zehn Prozent des Lohns entrichten, die Arbeitgeber sollen die ihnen entstehenden Kosten von der Steuer absetzen können. Für nicht finanzierbar halten Schröders Experten jedoch den Vorschlag der Grünen, das Konzept auf alle Stellen bis 500 Euro Verdienst auszuweiten. Das würde bis zu sieben Milliarden Euro kosten.
Gegen alle Widerstände will Schröder auch das Herzstück der Hartz-Reform verteidigen, die so genannten Personal-Service-Agenturen. Die funktionieren so: Schwer vermittelbare Arbeitslose sollen künftig bei staatlich geförderten Verleihagenturen fest angestellt und zu günstigen Konditionen an reguläre Firmen vermietet werden. So will Hartz vor allem Langzeitarbeitslosen wieder einen Einstieg ins Berufsleben verschaffen.
Seit Wochen läuft jedoch vor allem die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di gegen den Hartz-Vorschlag Sturm, den künftigen Verleihkräften anfangs lediglich einen Lohn in Höhe ihres Arbeitslosengeldes zu zahlen. Undenkbar sei das, zetern die Funktionäre. Die Löhne müssten vom ersten Tag an dem Tarif ihrer fest angestellten Kollegen entsprechen.
Schröders Fachleute wissen aber: Geben sie dem Drängen der Gewerkschaft nach, brauchten sie die Agenturen besser gar nicht erst ins Leben zu rufen. Die früheren Arbeitslosen wären am Markt entweder nicht vermittelbar, oder der Staat müsste ihre Löhne derart massiv subventionieren, dass neue Budgetlöcher entstünden.
Schröder will das Hartz-Konzept deshalb um jeden Preis verteidigen. Mehr noch: Er will Arbeitgeber und Gewerkschaften drängen, das Modell durch passende Lohnabsprachen zu unterstützen. Die Agenturtarife sollten »beschäftigungsfreundlich ausgestaltet werden«, heißt es in einem Papier aus dem Kanzleramt, etwa durch »spezielle Einsteigertarife oder Lohnabsenkungen im Niedriglohnbereich«.
Kein Zweifel, der Kanzler sieht das Hartz-Konzept als erste Bewährungsprobe nach der Wahl. Er weiß: Wenn er jetzt wackelt, braucht er bei weiteren Reformen gar nicht erst anzutreten.
So entschieden die Regierungslinie bei den Inhalten ist, so flexibel ist sie beim Verfahren. Schon ist entschieden, dass Arbeitsminister Walter Riester das Reformprojekt in mehrere Gesetzespakete aufteilen wird. Was im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, will der Ressortchef noch in diesem Monat auf den Weg ins Parlament schicken. Dazu zählen etwa die Vorschriften für die neuen Arbeitsamtsagenturen, die Reform der Zeitarbeit oder neue Beschäftigungsregeln für Ältere.
Für die geplante Förderung von Minijobs, Selbständigkeit und Haushaltshilfen braucht die Regierung die Zustimmung des von der Union dominierten Bundesrats. Diese Vorhaben sollen deshalb in ein eigenes Gesetz ausgelagert und später eingebracht werden.
Der komplizierteste Teil des Hartz-Pakets wiederum, die geplante Fusion von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, wird sogar noch weiter geschoben. Um das Projekt umzusetzen, sind schwierige Verhandlungen zwischen dem Bund (zuständig für Arbeitslosenhilfe) und den Ländern (zuständig für Sozialhilfe) nötig. Das Projekt soll deshalb erst nächstes Jahr gestartet werden, wenn Finanzminister Hans Eichel seine Pläne für eine Gemeindefinanzreform fertig hat.
MICHAEL SAUGA