Wie ein Wolf - DER SPIEGEL
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Rußland Wie ein Wolf

Jelzin möchte die Kollektivierung des Bauernlands rückgängig machen und die Erben der Enteigneten entschädigen. Das gelingt nicht.
• aus DER SPIEGEL 52/1996
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Rentnerin Jelisaweta Wassina, 72, glaubt sich am Ziel und damit der historischen Gerechtigkeit ganz nah. In der Zivilsache 2-489 hat das zuständige Bezirksgericht »das rechtmäßige Eigentum der Bürgerin Wassina anerkannt - im Namen der Russischen Föderation«.

Der amtlich verbriefte Besitz liegt versteckt hinter einem Vogelbeerbaum: das blaßgrün gestrichene Häuschen Nr. 4 an der Dorfstraße von Sergijewskoje, 20 Kilometer südöstlich der Rüstungsstadt Tula. Ein Schild über der Tür weist es als »Dom kultury« (Kulturhaus) aus und verspricht Einlaß zwischen 11 und 23 Uhr.

Doch den Zutritt versperrt ein Vorhängeschloß. Der Dorfklub scheint aus dem Leben geschieden: Verblassende Losungen im Saal mahnen noch zum »Schulterschluß mit der Partei« und zum Kampf »für den Weltfrieden«. Ein Dutzend leerer Wodkaflaschen im Vorgarten erzählen von der Härte der Anstrengungen.

Jelisaweta Wassina, die jüngste Tochter des Bauern Iwan Mitjajew, war vier Jahre alt, als die achtköpfige Familie 1929 ihr eben fertiggestelltes Haus bezog: einen stattlichen Ziegelbau mit sieben Fenstern, Ofen, Keller und einer kleinen Scheune fürs Stroh.

Die Freude am Eigenheim währte kaum ein Jahr. 1930 wurde das Gebäude samt Inventar, Kuh und Pferd beschlagnahmt, die Familie aus Sergijewskoje vertrieben: Stalins Staatssicherheitsdienst hatte Mitjajew zum begüterten Bauern und ausbeuterischen »Kulaken« gestempelt - zu einem von Hunderttausenden »Volksfeinden«, die samt Angehörigen der roten Agrarrevolution zum Opfer fielen. Kurze Zeit später war der Bauer tot, erschossen von einem der Hinrichtungskommandos.

66 Jahre nach der Enteignungswelle, die Millionen ins Elend und das Land in eine Hungersnot stürzte, soll der Tochter Mitjajews wie anderen Überlebenden Wiedergutmachung zuteil werden: Präsident Boris Jelzin möchte die Opfer des größten Landraubes der Weltgeschichte, der Zwangskollektivierung von 1929/32, gern entschädigen. Ein Ukas verspricht die Rehabilitierung der »vom totalitären Regime Repressierten« und eine Regierungsorder Rückgabe des Eigentums oder finanzielle Entschädigung - bis Ende 1997.

Die Gerechtigkeit wird nur wenigen widerfahren. Der Jelzin-Erlaß, von der regierungsfreundlichen Presse als großherzige Geste gegenüber dem Volk gefeiert, kollidiert mit der russischen Realität: Bestenfalls wird er verzögert und verwässert, im Regelfall jedoch von Beamten geradewegs torpediert.

Wer um früheres Eigentum kämpfen will, dem stehe ein langer Bettelweg durch die Instanzen bevor, warnt Wladimir Naumow, 71. Der Geschichtsprofessor und Sekretär der zentralen Rehabilitierungskommission beim Präsidenten bekommt monatlich 200 Hilferufe aus der Provinz: »Die Leute haben wieder das Gefühl, völlig rechtlos zu sein.«

Dabei gibt es die Mehrzahl der Enteigneten längst nicht mehr - verschleppt in die Lager jenseits des Ural, von Geheimdienstkommandos ermordet: Die Kollektivierung kostete mit der anschließenden Hungersnot etwa zehn Millionen Menschenleben. Im Krieg wurden Gulag-Häftlinge mobilisiert, viele sind für die Heimat gefallen, für ein Vaterland, das ihnen, so Naumow, »alles weggenommen hat«.

Von vornherein hat der Staat die Meßlatte für Wiedergutmachungsansprüche sehr hoch gelegt: Wer vor den Kommissionen bestehen will, muß die Verfolgung als »Volksfeind« und die Konfiszierung des Eigentums nachweisen.

Schon die Suche nach Papieren, in denen die Geheimpolizisten ihre Untaten fixierten, erweist sich oft als Barriere. Läßt sich belegen, daß Vater, Mutter oder Geschwister erschossen wurden, fehlt oftmals die offizielle Bestätigung einer Beschlagnahme ihres Eigentums. Im Gebiet Tula, wo in den dreißiger Jahren besonders viele Menschen verhaftet und umgebracht wurden, bekamen von 1000 Antragstellern bislang nur 100 eine Entschädigung zugesprochen.

Selbst wer in Archiven fündig wird, erhält in der Regel weder Haus noch Hof zurück. Statt dessen wird er mit einer Entschädigung von maximal 100 Mindestlöhnen abgespeist. Das sind derzeit 7,6 Millionen Rubel (2100 Mark), etwa der Wert eines besseren Fernsehapparats.

Für viele Opfer ist das ein beleidigendes Angebot, beispielsweise für die drei Erben des Grundbesitzers Dmitrij Sakowitsch. Zwischen 1919 und 1931 hatte die Sowjetmacht den Bauern aus dem Weiler Sewrjukowo gleich dreimal eingesperrt. Dann verschwand er endgültig, wie Tausende andere aus dem Gebiet um Tula, deren Knochen später in einem Massengrab an der Fernstraße nach Moskau gefunden wurden.

Die Sakowitsch-Wirtschaft ist inzwischen dem Erdboden gleichgemacht, ihr heutiger Wert würde 62 Millionen Rubel betragen. Ausgezahlt bekamen die Nachkommen gerade die durchschnittliche Abfindungssumme von 5 Millionen.

Geht es um Rückerstattung einer noch vorhandenen Habe, verfangen sich die Antragsteller leicht im Gestrüpp der Bürokratie. »Wie ein Wolf« habe sie zweieinhalb Jahre um die Rückgabe ihres Elternhauses gekämpft, schrieb die Offizierswitwe Marija Derjejewa aus der südrussischen Region Krasnodar nach Moskau - ihr Vater, einst Freiwilliger in der roten Bürgerkriegsarmee, war 1930 enteignet und später hingerichtet worden.

Der Landwirt ist post mortem »rehabilitiert«, ein Gericht hat auch seine »Entkulakisierung« bestätigt: Der Verstorbene fällt nicht mehr unter das Schimpfwort »Kulak« (die Faust), das jeden diffamierte, welcher - kraft Tüchtigkeit - mehr als der Normalbauer besaß.

Nun fordert die zuständige Kommission weitere juristische Zeugnisse, ob die Enteignung wirklich »ungesetzlich« gewesen und wie hoch der heutige Wert des Hauses einzuschätzen sei. Zwölf Monate lang hat sich Frau Derjejewa um die Klärung auch dieser Hemmnisse bemüht, da wurde das umstrittene Haus mit amtlicher Genehmigung für einen Spottpreis an einen Fremden verkauft.

Behördenfahrten durchs Land, Notariatsbesuche und Prozesse haben die Witwe gesundheitlich und finanziell ausgelaugt. »Niemand in der Provinz erkennt das Jelzin-Gesetz an«, berichtet sie.

Historiker Naumow weiß, warum die konkrete Geschichtsbewältigung mit solcher Unlust betrieben wird. Stalins Bauernlegen sei eine »Tragödie, die bis heute nicht konsequent offengelegt ist: Kein einziger Politiker hat bisher ein Wort der Entschuldigung dafür gefunden«.

In den Behörden walten alter Sowjetgeist und kommunistischer Gleichheitskult. Naumow: »Die denken, mit schneller Ablehnung sei dem Staat am besten gedient, und ohnehin gönnt in diesem Land niemand dem anderen, was er nicht selbst besitzt.«

Diesen Eindruck gewann auch Jelisaweta Wassina aus Sergijewskoje. Nach dem positiven Gerichtsurteil hat sie ihr Eigentum am Kulturhaus auf der Behörde registrieren lassen. Doch die Kollektiv-Landwirtschaft »Molotschnoje« als momentaner Besitzer möchte ihren tristen Dorfklub nicht missen und verweigert die Herausgabe der Immobilie.

Zugleich verlangt der Betrieb Wertausgleich: Er habe im Lauf der Jahre 58 Millionen Rubel in die Renovierung des Hauses gesteckt; das müsse die Rentnerin ersetzen. Wassina kann zwar inzwischen eine Enteignungsliste aus dem Jahr 1930 vorweisen, auf der die staatlichen Räuber das Eigentum der Familie - »Ziegelhaus mit Scheune, Pferd, Kuh, Eisenbetten, Schlitten und Schubkarre« - mit 1758 Stalin-Rubel veranschlagt hatten. Doch wieviel sind die heute wert?

Die Nutzung durch die Sowchose wird ohnehin nicht erstattet. Scherereien macht auch die Rehabilitierungkommission in Tula: Sie ließ den Gerichtsbescheid zugunsten von Wassina in der übergeordneten Instanz aufheben, weil diese bislang ihre staatliche Zweizimmerwohnung nicht geräumt und somit »keinen Anspruch auf einen zweiten Wohnsitz« habe - nun soll im Januar erneut verhandelt werden.

Die Bittstellerin findet, das neue Gesetz schütze »nicht unsere Interessen«, sondern ausschließlich »die des Staats«.

Sicher fühlen sich denn auch die gegenwärtigen Hausherren. Ehe sie das Gebäude zurückgeben, so drohen die Funktionäre von Molotschnojo, »zünden wir es lieber an oder sprengen es in die Luft«.

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