Wilhelm Conrad
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DER SPIEGEL 26/1962
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Wilhelm Conrad, 51, hessischer Finanzminister, läßt in den »Bewilligungsbescheiden« für die Landessubventionen zum Bau von Dorfgemeinschaftshäusern auf eine Regierungsanordnung vom 5. Oktober 1960 verweisen, nach der an allen mit öffentlichen Mitteln geförderten Gemeinschaftshäusern, Wohnsiedlungen und öffentlichen Bauten Tafeln mit dem Text anzubringen sind: »Dieses Gebäude wurde unter der Regiering des hessischen Ministerpräsidenten Dr. h. c. Dr. e. h. Georg August Zinn fertiggestellt. In dieser Zeit waren hessischer Finanzminister Dr. Wilhelm Conrad und hessischer Minister für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen Heinrich Hemsath.«