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VOLKSZÄHLUNG Wird geschätzt

Die Behörden zögern mit Zwangsmaßnahmen gegen Zensus-Boykotteure. Sie hoffen, daß sich der Protest totläuft. *
• aus DER SPIEGEL 23/1987
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Im »Zentralen Basisbüro« der Berliner Alternativen Liste (AL) warteten die Mitarbeiter am Montag vergangener Woche vergebens auf den Briefträger. Die Post war an amtlicher Stelle gelandet - bei einem Ermittlungsrichter.

Auch an den folgenden Tagen wurden Briefsendungen umgeleitet, nur Zeitungen und Kontoauszüge kamen an. Das Amtsgericht Tiergarten hatte verfügt, die Post solle alle Kuverts einbehalten, in denen leere Volkszählungs-Fragebögen stecken könnten.

Gefilzt wurde nicht nur der AL-Schriftverkehr. Briefe an die »Tageszeitung« ("taz") wurden ebenso abgefangen wie Postsendungen an eine der 113 Anschriften, bei denen »Berlins begehrtestes Altpapier« ("taz") abgegeben werden kann: Sammelstellen der Volkszählungs-Boykotteure (VoBo).

Drei Tage lang sichtete ein Amtsrichter 850 konfiszierte Schriftstücke und fischte tatsächlich rund 300 unausgefüllte Formulare heraus. Bei allen Zählbögen waren, weil die Absender ihre Identität verschleiern, die sogenannten Heftnummern herausgeschnippelt.

Seit Mittwoch braucht die Post nichts mehr zu beschlagnahmen. Mit weiteren Fundsachen, so die Staatsanwaltschaft, sei nach dem Bekanntwerden der Staatsaktion nicht mehr zu rechnen.

Groß war die Ausbeute ohnehin nicht. Die meisten Zensus-Gegner befolgen den VoBo-Rat, die Fragebögen »am besten persönlich bei den Sammelstellen« abzugeben. Dort wurden, allein in Berlin, bis Freitag voriger Woche 71224 »anonymisierte« Personenbögen gezählt.

Bundesweit, addierte zum Wochenende das Bonner Koordinationsbüro der Boykott-Initiativen, brachten bisher etwa 420000 Westdeutsche ihre Zensus-Papiere zu den »Recyclingstellen« der VoBos statt zu den staatlichen Zählämtern. Mancherorts feierten die Gegner das Ergebnis mit fröhlichen Umzügen - in Lübeck, Münster und Hannover hängten Boykotteure die Fragebögen an Wäscheleinen auf und marschierten damit durch die Innenstädte. In Bonn wurden Zählbögen an Litfaßsäulen gekleistert. Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann zog die Zahlen sogleich in Zweifel. Es sei davon auszugehen, meinte der Christsoziale, »daß Bögen auch durch kriminelle Handlungen oder durch Täuschung gutgläubiger Bürger erlangt« worden seien. Die bisherige Bilanz der Boykotteure bestätige seine Prognose, daß nur noch etwa zwei Prozent der Bevölkerung zur Verweigerung entschlossen seien.

Tatsächlich liegt das Zwischenergebnis erst bei knapp einem Prozent. Doch Wolfgang Raab vom Bonner Koordinationsbüro ist zuversichtlich, daß dies »nur der Anfang der Kurve« ist. Raab: »Das werden noch mehr.«

Der Optimismus der Boykotteure ist begründet. Eine Woche nach dem Stichtag der Volkszählung, dem 25. Mai, haben noch längst nicht alle Bundesbürger ihren Fragebogen erhalten. Vor allem in Wohnquartieren, die von Statistikern als Problemgebiete betrachtet werden, hat noch kein Zähler vorgesprochen.

Dem Hamburger VoBo-Plenum fiel auf, daß ausgerechnet in Szene-Bezirken wie dem Karolinenviertel nur wenige Verweigerer ihre Fragebögen abgaben, obwohl sich dort Sammelstelle an Sammelstelle reiht. Die Vordrucke waren noch gar nicht ausgeteilt, weil dem Statistischen Landesamt Zähler fehlten. Hunderte wurden vorige Woche in der Hansestadt noch schnell geschult und mit Pappkartons voller Fragebögen losgeschickt.

Nicht erfaßt ist bisher auch das unruhige Berlin-Kreuzberg. Dort waren nach den Krawallen Anfang Mai 200 Zähler abgesprungen; 2000 wehren sich in diesem Bezirk (Sollstärke: 4200) ohnehin noch gegen ihre Zwangsverpflichtung. Innensenat und Statistisches Landesamt denken deshalb über »alternative Datenerhebungsmöglichkeiten« nach. Vorschlag der »taz« für ein vereinfachtes Verfahren: »Kreuzberg wird geschätzt.«

Wo jede statistische Erhebung fehlt, läßt sich auch nicht genau ermitteln, wie groß die Quote der Boykotteure ist. Sicher ist nur, daß die richterliche Post-Prüfung in Berlin nichts einbrachte außer politischen Ärger. Die AL hält die Kontrolle ihrer Briefe für »maßlos und rechtswidrig«. Auch die SPD kritisiert den »nicht hinnehmbaren Vorgang«. Landesgeschäftsführer Hans Kremendahl: »Die Parteifreiheit und das Postgeheimnis sind äußerst hohe Güter in unserem Staat.« Die Behörden dürften diese Grundrechte erst verletzen, wenn, sehr hohe strafrechtliche Schwellen« überschritten seien.

Die Frage, ob das Abschneiden der Heftnummern eine Straftat ist, wurde jedoch vorige Woche erstmals von einem Gericht verneint. Bisher wurden Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen von Flugblättern oder Broschüren stets damit begründet, die Boykotteure hätten darin zur Sachbeschädigung aufgerufen - zu einer Straftat also.

Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Lübeck sieht dagegen allenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Der einzelne Fragebogen habe »nur ganz geringen materiellen Sachwert«, der »Pfennigbeträge nicht übersteigt«. Zudem, so die Lübecker Richter, »wohnt den leeren Fragebögen auch kein strafrechtlich geschützter Gebrauchswert inne": Das Abschneiden der Kennummern beeinträchtige »nicht die Brauchbarkeit des Fragebogens zu seinem bestimmten Zweck«.

Für Verwirrung sorgt zudem die Streitfrage unter Juristen, ob bereits die Aushändigung des Fragebogens ein Verwaltungsakt sei, der mit Rechtsmitteln angefochten werden kann. So hatte die 7. Kammer des Hamburger Verwaltungsgerichts vorletzte Woche die Hamburger Anwältinnen Gisela Wild und Maja Stadler-Euler geradezu ermuntert, ihre Klage, die vorab als unzulässig abgewiesen worden war, erneut einzureichen, sobald sie im Besitz der Formulare seien - was sie denn auch taten.

Fast zur gleichen Zeit lehnte es jedoch die 10. Kammer desselben Gerichts ab,

sich mit einem Antrag eines anderen Klägers zu befassen, der für seinen Widerspruch aufschiebende Wirkung erreichen wollte. Es bedürfe, argumentierte diese Kammer, gar keines besonderen Rechtsschutzes, da Sanktionen einstweilen nicht zu gewärtigen seien.

Die Kammer folgte damit einer Erklärung der Hamburger Innenbehörde. Danach genügt es, wenn ein Verweigerer den Fragebogen liegenläßt, bis er den »Heranziehungsbescheid« erhält. Mit dieser förmlichen Aufforderung, die Fragebögen zurückzugeben, ist aber, so der Leiter des Statistischen Landesamts in Hamburg, Erhard Hruschka, »kaum vor August« zu rechnen. Erst dann aber ist ein »Stopp-Antrag« sinnvoll.

Auch die Berliner Behörden gehen neuerdings davon aus, daß die Übergabe des Formulars noch gar kein Verwaltungsakt sei. Widersprüche, so Justizsprecher Walter Neuhaus, seien deshalb »zu diesem Zeitpunkt nicht zulässig«.

Die neue Einsicht entspricht alter Vo-Bo-Strategie. Die Anwälte der Boykotteure hatten von vornherein geraten, getrost die Heranziehungsbescheide abzuwarten - bislang wurden daher nur vereinzelt (in Hamburg: 25) Stopp-Anträge gestellt.

Der Praxis der Behörden steht allerdings der Wortlaut des Volkszählungsgesetzes entgegen. Danach haben die Auskunftspflichtigen »die ausgefüllten Erhebungsvordrucke« entweder »unverzüglich dem Zähler auszuhändigen« oder »innerhalb einer Woche bei der Erhebungsstelle abzugeben oder dorthin zu übersenden«. Manchem Verwaltungsjuristen ist daher bei der neuen Gesetzesauslegung unwohl.

Offenkundig, so ein Hamburger Richter, wolle die Behörde »auf Zeit spielen« - in der Hoffnung, daß sich der Protest gegen die Zählung totläuft. Denn auch die Boykott-Initiativen haben, solange keine Zwangsmaßnahmen verhängt werden, keinen rechten Überblick, wie viele denn nun ernsthaft verweigern.

Aus Sicht der Behörden sei »dieses taktische Spielchen« schon »verständlich«, meinen Juristen. Fraglich sei nur, »ob da Gerichte mitmachen sollen«.

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