KRAWALLSCHÄDEN Wird haarig
Spätabends gegen zehn flogen auf dem Berliner Kurfürstendamm Steine. Passanten flüchteten in Seitenstraßen und Lokale, Straßenhändler räumten eilig ihre Habe beiseite. Ein paar hundert Jugendliche verwandelten Berlins ehemalige Renommiermeile in einen, wie die »Welt« schlagzeilte, »Boulevard der Scherben«.
Das Klirren vom Kudamm, wo am Palmsonntag die größte Entglasungsaktion seit Kriegsende geschah, erklingt neuerdings in fast allen Großkommunen der Bundesrepublik. Krawalle am Rande von Demonstrationen nehmen zu; eingeschlagene Schaufenster und zerstochene Reifen, beschmierte Fassaden und verbeulte Automobile bleiben immer öfter nach, wenn Bürger gegen Wohnraumvernichtung, Kernkraftwerke oder sonst irgend etwas protestieren und Spontis wie Chaoten dabei Demonstrieren mit Demolieren verwechseln.
Längst sind es nicht mehr allein die Symbole der Staatsgewalt, an denen sich Unmut gewalttätig entlädt. Geschädigt werden Bürger wie die Berlimer Parfümerie-Besitzerin Irmgard Dulde und der Hamburger Reisebüro-Inhaber Gerth Bruhns, bei denen Schaufenster zu Bruch gingen, oder der Düsseldorfer Autohändler Manfred Dalstein, dem Unbekannte am Ostermontag Molotow-Cocktails aufs Ausstellungsgelände warfen und einen Mercedes 200 abfackelten.
Allein in der Osterwoche richteten Polit-Randalierer Millionenschäden an. Bei Massa im hessischen Eschborn vernichtete ein Brandsatz der »Revolutionären Zellen« Inventar im Wert von 200 000 Mark. In Bremerhaven zerbarsten Scheiben bei Banken und Warenhäusern, in Frankfurt brannten Autos und eine Buchhandlung.
Anders als bei den Demonstrationen Ende der sechziger Jahre trifft der Zorn von der Straße nun wahllos alle, die dort gerade Anlieger sind. Erreicht werden soll, wie der Berliner Justizsenator Gerhard Moritz Meyer (FDP) fürchtet, »eine Verunsicherung breiter Kreise der Bevölkerung«.
Das scheint schon gelungen. Denn die Krawallschäden machen in manchen Fällen 100 000 Mark und mehr aus. Und wenn »so etwas einen Einzelhändler erwischt«, klagt Wolf Focke, Geschäftsführer der Hamburger Discount-Kette »1000 Töpfe«, »wird's ganz schön haarig«.
Focke meint die Frage vieler Geschädigter, wer für den angerichteten Schaden geradesteht. Bei 1000 Töpfe, deren Photogeschäft in der Hamburger Schmilinskystraße bei einer Anti-Kernkraft-Demonstration geplündert wurde, beläuft sich das Minus auf rund 100 000 Mark; beim Hotel »Atlantic« um die Ecke machen die Rechnungen für erneuerte Fensterscheiben immerhin noch halb soviel aus.
Bei den Tätern können sich die Opfer kaum schadlos halten: Nur selten können solche Rechtsbrecher überhaupt ermittelt werden; und wenn ein Randalierer mal überführt wird, ist's meist einer, der den Schaden nicht ersetzen kann. »Sich auch noch die Kosten für den Zivilprozeß ans Bein zu binden«, weiß Focke, »ist rausgeschmissenes Geld.«
Wenden sich Krawallopfer an ihre Versicherungen oder den Staat, der sie vor Gewalt nicht zu schützen vermocht hat, gehen sie gleichfalls meist leer aus -- obgleich, wie der Berliner Unionspolitiker Richard von Weizsäcker meint, die öffentliche Hand »verpflichtet ist, für entstandene Demonstrationsschäden weitgehend aufzukommen«.
Das liegt an dem vertrackten juristischen Begriff der »inneren Unruhe« -einem Tatbestand, der staatliche Stellen grundsätzlich zu Schadenersatz nach Krawallen verpflichtet und, genau andersherum, S.115 die Assekuranz von solchen Leistungen freistellt.
Doch die Definition dieses Sachverhalts durch Staat und Versicherer fällt regelmäßig so aus, daß im Zweifel weder die einen noch die anderen zahlen müssen. »Wir stellen«, schimpft Gerd Nacken von der Bundesarbeitsgemeinschaft des Einzelhandels, »die Kulissen für solche Sachen, dann werden uns die Scheiben eingeschmissen, und nun sollen wir auch noch bezahlen.«
So ist es. Denn die Bundesländer, die durch das 60 Jahre alte und noch heute gültige Reichs-»Gesetz über die durch innere Unruhen verursachten Schäden« angewiesen sind, Krawallfolgen zu reparieren, fühlen sich erst bei »bürgerkriegsähnlichen Zuständen« (so Ministerialdirigent Peter Beckmann vom hessischen Innenministerium) zu Zahlungen verpflichtet. Deshalb ist auch, wie ein schleswig-holsteinischer Regierungssprecher erklärt, »noch kein Fall eingetreten, in dem aufgrund dieses Gesetzes Schäden ersetzt wurden«.
Für Versicherungsgesellschaften dagegen ist, jedenfalls wenn's ans Bezahlen geht, der Bürgerkrieg längst da. Sie verweisen ihre Kunden darauf, daß es nach den »Allgemeinen Versicherungsbedingungen« keinen Ersatz für Schäden gibt, die von Tumulten herrühren. Die Allianz beispielsweise teilte dem Eigentümer des Hamburger Atlantic, dem Hotelunternehmen Kempinski, mit, ein Demonstrationsschaden sei durch die Glasbruchversicherung »nicht gedeckt« -- es habe sich um »den Tatbestand der inneren Unruhe« gehandelt.
Dabei hat der Bundesgerichtshof schon 1974 geklärt, was genau unter solchen Krawallen zu verstehen sei. Wenn »eine zusammengerottete, größere Menschenmenge mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten« begehe, sei dies eine innere Unruhe, wenn sich nur »einzelne Teilnehmer« einer Protestaktion »zu Gewalttaten hinreißen lassen«, sei es dagegen keine.
In welches Dilemma diese Definition die Betroffenen zwingt und wie interpretationsfähig sie ist, belegen Ablauf und Folgen einer Kundgebung gegen Kernkraftwerke, bei der am 2. Februar in Hamburg Schäden in Höhe von mehreren hunderttausend Mark entstanden.
Am Hotel Atlantic an der Alster beispielsweise warfen nach Augenzeugenberichten rund dreißig der zwölftausend Demonstranten Scheiben im Wert von 50 000 Mark ein. Für den Hamburger Senat war es keine innere Unruhe, für die Allianz-Versicherung war es eine -- und niemand zahlte.
Zwei Ecken weiter, beim Photo-Shop von 1000 Töpfe in der Schmilinskystraße, wurden schon rund zweihundert Protestierer gewalttätig. Sie stürmten das Geschäft und entwendeten Kameras und Zubehör für 100 000 Mark. Wieder beurteilten Senat und Versicherung den Fall kassenschonend -- der Geschädigte trägt die Kosten.
Antworten auf »die Gretchenfrage nach der inneren Unruhe«, wie Hans Seyfried von der Allianz das Problem umschreibt, gibt es bislang kaum. Versicherer zahlen nur selten für Tumultschäden, allenfalls für demolierte Fahrzeuge, die vollkaskoversichert waren.
Und nur in Berlin, wo am 10. Mai ein neues Abgeordnetenhaus gewählt S.118 wird, erstatten staatliche Stellen Krawallkosten bis zu 5000 Mark und 75 Prozent des darüber hinausgehenden Betrags.
Zwar bieten zahlreiche Gesellschaften neuerdings auch Zusatzverträge an, mit denen Glasbruch auch gegen innere Unruhen versichert werden kann. Doch die Prämien liegen, je nach Lage des gefährdeten Objektes, zwischen 40 und 100 Prozent über der normalen Glasversicherung.
Andere Schäden an Gebäuden, etwa Schmierereien an Marmorfassaden oder eingetretene Türen, lassen sich so gut wie überhaupt nicht versichern. Erst von einem Risiko von zehn Millionen Mark an offeriert die Assekuranz »Extended Coverage« (Deckungserweiterung), die beispielsweise auch Anschläge auf Kernkraftwerke finanziell absichert.
Denn die Kosten für solche Versicherungen könnte niemand tragen, die Risikostreuung wäre zu gering: Es sind nur wenige, die als Kunden dafür in Betracht kämen -- Krawall gibt es in Frankfurt vornehmlich an der Hauptwache, in Berlin am Kurfürstendamm und in Hamburg an der Alster. Würden solche gefährdeten Straßenzeilen angezündet, wie Hans-Dieter Häkes vom Vorstand der Gothaer Versicherungsbank fürchtet, wären das »Schäden, die wir nicht mehr verkraften können«.
Die Verantwortung für das Dilemma der Krawallopfer schiebt Benno Erhard, rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, der Bonner Regierungskoalition zu, bei der »keine Bereitschaft« bestehe, ein Entschädigungsgesetz zu verabschieden. S.119 Erhard denkt an eine Regelung in Anlehnung an das »Opferentschädigungsgesetz«, nach dem Verbrechensopfern die Kosten einer Heilbehandlung erstattet werden.
Dabei war es gerade die CDU/CSU, die bei der Beratung des Staatshaftungsgesetzes in der vergangenen Legislaturperiode dafür sorgte, daß der Abschnitt über »Haftung für Tumultschäden« gestrichen wurde. Nach dem Koalitionsentwurf sollte der Staat zahlen, wenn Bürger »durch das unfriedliche Verhalten einer Menschenmenge in der Öffentlichkeit« und die »dabei ausgeübte S.122 Gewalttätigkeit« Schäden erlitten hatten.
Das Vorhaben scheiterte, weil die Union im Rechtsausschuß und im Bundesrat blockte und erklärte, daß die »Notwendigkeit für eine bundeseinheitliche Regelung des Tumultschädenrechts nicht bestehe« (Ausschußbericht). »Die hatten«, erklärt ein Experte im niedersächsischen Innenministerium, »Angst vor den irrsinnigen Summen, die dann fällig wären.«