SEXTÄTER Wirksame Drohung
Zu einer erhöhten Therapiebereitschaft bei inhaftierten Gewalt- und Sexualverbrechern hat die rechtlich umstrittene Einführung der »nachträglichen Sicherungsverwahrung« geführt. Das ergibt sich aus Erkenntnissen der bayerischen und der baden-württembergischen Justiz. Im März 2001 hatte Baden-Württemberg als erstes Bundesland ein Gesetz geschaffen, wonach auch solche Wiederholungstäter, bei denen sich erst während der Haft Belege für ihre weitere Gefährlichkeit ergeben, nach Verbüßung der Freiheitsstrafe weiter eingesperrt bleiben können. Als Grund kann schon die Verweigerung einer »rückfallvermeidenden Psycho- oder Sozialtherapie« ausreichen. Zu Beginn dieses Jahres folgte Bayern mit einer ähnlichen Regelung. Die Drohung habe nun den willkommenen Nebeneffekt, so der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP), dass es bei der betroffenen Tätergruppe in den Haftanstalten seines Bundeslandes »praktisch keinen Fall offener Therapieverweigerung mehr gibt«. Auch das bayerische Justizministerium meldet »bayernweit eine merkliche bis deutliche Zunahme der Therapiebereitschaft« bei einsitzenden Gewalt- und Sexualverbrechern.