FDP Wirre Worte
Im Zusammenhang mit dem Parteiausschlussverfahren gegen Jürgen Möllemann sorgte eine Formulierung in der Bundessatzung der Liberalen vergangene Woche für Verwirrung und Spott. In Paragraf 6, Absatz 2 ("Ordnungsmaßnahmen") heißt es, ein Mitglied könne aus der Partei geworfen werden, wenn es vor oder während seiner Mitgliedschaft in der Partei »Mitbürger als Gegner eines totalitären Regimes denunziert«. Das »Dumm-Deutsch«, ulkte ein FDP-Mann, müsse »wegen der wiederholten Beteuerungen von Spitzenliberalen, in der FDP sei kein Platz für Saddam-Sympathisanten, zwangsläufig zur Selbstauflösung der Partei führen«. FDP-Sprecher Wulf Oehme räumt ein, der Vorstand müsse »für den nächsten Parteitag einen neuen Tagesordnungspunkt aufnehmen - Satzungsänderung«. Der Passus sei beim Vereinigungsparteitag 1990 »mit heißer Nadel gestrickt« worden, um Stasi-Spitzel aus der FDP herauszuhalten. Im Licht der gegenwärtigen Debatte wirke er »in der Tat befremdlich«. Viel Wirkung zeigte die krause Klausel ohnehin nicht: Ehemalige Stützen des SED-Regimes blieben bei den Liberalen auch nach 1990 aktiv - etwa der einstige LDPD-Vize-Vorsitzende Hans-Dieter Raspe, den das MfS unter der Registrier-Nummer XV 4003/85 als IMS »Jurist« führte und den die FDP nach dem Ende der DDR für die Friedrich-Naumann-Stiftung nach Guatemala schickte. Raspe verließ die Partei erst im vergangenen Herbst - aus freien Stücken.