WOHIN TREIBT DIE BUNDESRERUBLIK?
2. Fortsetzung und Schluß
Der Plan der Notstandsgesetzgebung ist innenpolitisch die bei weitem wichtigste Sache der nächsten Jahre. Durch sie kann das Instrument geschaffen werden, mit dem in einem verhängnisvollen Augenblick durch einen einzigen Akt die Diktatur errichtet, das Grundgesetz abgeschafft, ein nicht reversibler Zustand der politischen Unfreiheit herbeigeführt werden kann. Mehr noch: es kann die größte Gefahr für den Frieden entstehen und das neue und endgültige Unheil über Deutschland, nunmehr vernichtend, heraufbeschworen werden.
Ich kann die Pläne über die Notstandsgesetzgebung, die Versuche, sie zu verändern, den möglichen Mißbrauch zu verhindern, die jahrelangen Beratungen, die Initiative der Regierung, das Entgegenkommen der SPD nicht darstellen. Die Pläne und die Einwände gegen sie sind öffentlich bekannt (man sehe z. B. den ausgezeichneten Aufsatz von Karl Dietrich Bracher: »Parlamentarische Demokratie und Notstand«; »Frankfurter Hefte«, Oktober 1965; ferner die Schriften: Kogon, Abendroth, Ridder, Hannover, Seifert: »Der totale Notstandsstaat«; Stimme-Verlag, Frankfurt a. M. - H. H. Holz, Paul Neuhöffer: »Griff nach der Diktatur?« Pahl-Rugenstein Verlag, Köln; in beiden Schriften ist weitere Literatur angegeben).
Alle Gefahren sind erörtert, die wesentlichen Einwände ausgesprochen, zuerst wohl von dem hessischen Ministerpräsidenten Zinn. Aber es ist erstaunlich: obgleich im Schrifttum die Gefahren öffentlich gezeigt worden sind, sind sie der breiten Öffentlichkeit nicht bekannt. Sie werden in den Zeitungen selten berührt und auch von der großen Presse nicht ernst genug genommen. Man ist geneigt, die bloß negative Kritik als unfruchtbar zu verwerfen. Die bisher schon erlassenen Notstandsgesetze scheinen in der Tat noch nicht gefährlich. Die Beanspruchung der Zivilbevölkerung im Luftschutzdienst ist begrenzt. Die Erfahrungen bei der Flutkatastrophe in Hamburg lassen vielleicht gewisse Gesetze für solchen, immer lokalen Fall als zweckmäßig erscheinen.
Wenn man aber meint, daß die Gefahr des Kommunismus bestehe und daß für diesen Fall vorgebaut werden müsse, dann wird die Sache bedenklich. Diese Gefahr war nach 1945 einmal da. Der Schutz lag bei den westlichen Alliierten. Jetzt dagegen ist diese Gefahr ein Phantom.
Man sollte erwarten, daß im Volk ein Aufschrei des Entsetzens erfolge vor der Möglichkeit, daß man es seiner Freiheit und seiner Möglichkeiten berauben könnte, und daß Politiker, selber verkehrt durch ihren bloßen Betrieb, sich ahnungslos den Gewaltmenschen anschließen, um das Werkzeug zu schaffen für den Freiheitsmord. Niemand wird sagen dürfen, man habe die Folgen nicht gewußt oder nicht wissen können.
Die Regierung aber und die Parteien beraten mehr oder weniger geheim. Sie sorgen nicht im geringsten dafür, daß die ungeheuren Probleme und Gefahren öffentlich erörtert werden. Sie behandeln sie, als ob es wie in anderen Fällen um eine spezielle Sache für Fachleute gehe. Das alles kann ich nicht berichten. Aber ich möchte auf einige sittlich-politische Motive hinweisen, die eine Rolle spielen, und auf Täuschungen, durch die man sich düpieren läßt.
Man unterscheidet den äußeren und den inneren Notstand.
Der äußere Notstand ist im Falle des Krieges da. Man will Gesetze schaffen, die es ermöglichen, in solcher Situation die Nahrungsmittelversorgung, die geordnete Einheitlichkeit der dann für notwendig gehaltenen Aktionen zu sichern durch die Verfügung über Arbeit
und Bewegung der Bevölkerung. Dazu hält man die Aufhebung von Grundrechten für nötig, so des Streikrechts, der Informationsfreiheit und Meinungsäußerung.
Die Vorstellungen, die dabei lenken, sind die aus vergangenen Kriegen. Nur für den unwahrscheinlichen Fall, daß ein lokaler europäischer Krieg (wie in Korea oder Vietnam) entstünde und dann ohne Atomwaffen geführt würde (aber der Unterliegende würde in jedem Fall Atomwaffen, wenn er sie hat, anwenden), hätten diese Vorstellungen vielleicht noch eine gewisse Berechtigung. Wenn aber, wie zu erwarten, ein europäischer Krieg sogleich Weltkrieg würde, ist die Situation unvergleichbar.
Krieg ist im Atomzeitalter gegenseitige totale Vernichtung. Der Notstand dieses Kriegs ist in der Tat gar nicht zu bekämpfen. Dieser Notstand darf nicht eintreten. Daher muß man bedingungslos alles tun, um den Frieden zu retten, darf man nichts tun, was zum Krieg treiben könnte. Der äußere Notstand ist allein durch ehrliche, bedingungslose Friedenspolitik zu bekämpfen (darüber später). Was es heißt und welche Folgen es hat, daß der Krieg nicht mehr die ultima ratio, nicht »Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln« sein kann und nicht sein soll, das ist trotz der Protestmärsche noch nicht genügend in das Bewußtsein der Bevölkerung, der Politiker, der Militärs der Bundesrepublik getreten, jedenfalls nicht wirksam geworden.
Die Notstandsgesetzgebung für solchen Krieg erzeugt die falsche Stimmung, als ob in diesem Falle überhaupt Hilfe noch möglich sei. Diese Beruhigung schwächt die Antriebe, alles zu tun, damit diese Situation nicht eintritt. In einem anderen Sinn als je vorher gilt der Satz: nie wieder Krieg.
Die alten militärischen Notstandsmaßnahmen gewinnen unter den neuen Bedingungen einen ganz anderen Sinn. Sie retten nicht mehr das Vaterland und
nicht die Heimat und nicht die Bevölkerung. Im Augenblick, aber auch nur für eine Weile, kann sich eine kleine Gruppe der Politiker und Offiziere retten.
Eine der Vorbereitungen für den äußeren Notstand sind die geplanten Schutzbauten für die Zivilbevölkerung. Darüber informiert etwa ein Aufsatz von C. F. von Weizsäcker ("Die Zeit«, 25. Dezember 1964, Nr. 52): »Die Illusion der Sicherheit«. Er sagt: Wenn wir auf Frieden rechnen können, sind die Schutzmaßnahmen überflüssig; wenn ein Gegner Deutschland und seine Bevölkerung vernichten will, wozu die Mittel sich in Rußlands Händen befinden, ist ebenfalls jede Schutzmaßnahme, weil vergeblich, auch überflüssig. Nur in dem weiten Spielraum von Möglichkeiten, die zwischen diesen Extremen liegen, sind Schutzmaßnahmen zu erörtern. Aber sie sind in ihrem Wert bestimmt durch das »Kriegsbild«, das heißt die jeweiligen Zielsetzungen der Kriegsmacht, von der Wandlung dieser Kriegsbilder, vor allem in der Eskalation. Die Möglichkeiten der Situationen, mit denen man rechnen muß, sind sehr zahlreich. Keineswegs sind sie alle durchdacht und keineswegs die Nützlichkeit von Schutzbauten, Kellerdecken usw. für die je besonderen möglichen Fälle klar erwiesen.
Das von der Regierung vorgeschlagene Programm des verstärkten Schutzes (Kosten: etwa 130 Milliarden) lehnt von Weizsäcker ab. Nur eines ist gewiß nützlich: der Unterricht der Bevölkerung zur Vorbereitung auf ein vernünftiges Verhalten im Fall von Kriegsgefahr und beginnenden Kampfhandlungen. »Diese Vorbereitung muß ohne jede Verharmlosung geschehen, denn die Wahrheit über den möglichen Kriegsverlauf kann heute nicht verheimlicht werden, und jede vom Publikum erkannte Verharmlosung schafft Mißtrauen im Frieden und erhöht die Panikbereitschaft im Ernstfall. Das demokratische System, zu dem unser Staat sich bekennt beruht auf der Überzeugung, daß man den Menschen die Wahrheit sagen kann.«
Wie sich ein optimistischer Amerikaner den Zivilschutz denkt, dafür gibt Edward Teller (der »Vater der Wasserstoffbombe") ein Beispiel: »Das Vermächtnis von Hiroshima«; Econ-Verlag, 1963, Seite 214 bis 223.
Während wirksame Schutzbauten gegen Atombomben für die Bevölkerung nach Aussage der Sachverständigen unmöglich sind, können doch Schutzbauten mit gewaltigen Mitteln hergestellt werden für eine sehr begrenzte Anzahl von Menschen. Als ein solcher wirksamer Schutzbau wird uns die Befehlszentrale der Force de frappe in Taverny geschildert, von wo aus heute die kuriosen, weil, wie gezeigt wird, praktisch sinnlosen Spiele gespielt werden (SPIEGEL 48/1965).
Eine Frage ist: Wer sind die Erwählten, die hier - wie lange? - gerettet werden können? Durch die Notstandsgesetze wird die Bevölkerung jener kleinen Gruppe ausgeliefert. Die Bevölkerung selber ist in der Tat dem Verderben preisgegeben.
Es tritt in neuer Form wieder die Situation ein: Das Volk und die Politik in den Händen des Militärs. So war es 1914. Wenn es jetzt wiederum so wäre, so hätte es aber eine radikalere Bedeutung. Denn es handelt sich heute nicht mehr um einen Krieg im Sinne früherer Zeiten, sondern um ein Handeln und ein Ereignis, das stattfindet in unserem Zeitalter des Umbruchs des Menschen zu neuen unvoraussagbaren Möglichkeiten oder zum Untergang.
Was unter den Regeln traditioneller militärischer Auffassungen steht, ist als Anspruch nicht mehr zu verantworten. Es entspricht dem Eigenwillen eines Berufes, der sein inneres Wesen noch nicht der neuen Situation und den neuen Aufgaben entsprechend gewandelt hat. Wohin er sich wandeln muß, das ist heute noch keineswegs klar.
Mit aller Radikalität müssen die Lenkung der Politik, die Entscheidung über die militärisch erarbeiteten Pläne der militärischen Operationen im ganzen den Militärs entzogen werden. Es ist Sache der Staatsmänner, die gesamte Lage zu übersehen. Es hätte schon früher geschehen müssen (vgl. das Werk von G. Ritter: »Staatskunst und Kriegshandwerk"). Die Entstehung des Ersten Weltkriegs und unsere Niederlage haben im Vorrang des Militärischen einen ihrer Gründe. Symbolisch ist: Clemenceau ging in Zivil an die Front, als eine Meuterei ausgebrochen war, und brachte sie zum Verschwinden. Reichskanzler von Bethmann Hollweg ging sogar zum Reichstag in Uniform und redete, während allein das Militär handelte und führte.
Wollen wir durch Notstandsgesetze die Revolte der Bevölkerung gegen den Krieg unmöglich machen? Wollen wir die Chance, daß vielleicht im äußeren Notstand die Völker überall sich sträuben, durch einen terroristischen Herrschaftsmechanismus ausschließen?
Diese Revolte wäre großartig und ist möglich. Als von dem Plan des Atomminen-Legens an der Ostgrenze geredet wurde - er wurde dementiert, ohne daß dem Dementi geglaubt wurde -, da erfuhr man, wie an Orten dieser Grenzgegend Bauern und Polizei sich einig waren: geschieht das, so graben wir die Minen sofort wieder aus. Gegen die Verantwortungslosigkeit von Militär und Regierung kann Kopf und Herz eines vernünftigen Volkes sich auflehnen, die Polizei gegen die Regierung, die Soldaten gegen die Generäle.
Es gibt ein großes Beispiel. Am 28. 10. 1918, als der Krieg schon endgültig verloren war, sollte die Flotte mit 80 000 Mann die »Ehre« der Nation durch eine »Entscheidungsschlacht« retten. Auf hoher See wurde das Signal zur Gefechtsbereitschaft gegeben. Was geschah? Die Heizer löschten das Feuer unter dem Kessel und erzwangen dadurch die Rückkehr in die Häfen.
Die Offiziere hatten durch ihren Wahnsinn eines absoluten Militarismus ihre Autorität verloren. An Land gelangt, wollten sie ihre mit Recht verlorene Autorität wiederherstellen. 600 Matrosen wurden verhaftet. Durch diesen zweiten Wahnsinnsakt lösten sie die sogenannte Revolution aus, die sich schnell über ganz Deutschland verbreitete.
Das Beispiel zeigt einen Akt der Verwirklichung der Vernunft durch Gehorsamsverweigerung. Für den zukünftigen Augenblick des Wahnsinns ist dieser Akt auf beiden Seiten der in den Krieg getriebenen Völker zu erhoffen. Wenn er auch unwahrscheinlich ist, darf er nicht ausgeschlossen werden.
Wollen wir uns in dem äußersten Fall unserer Zukunft, vielmehr Nichtzukunft, dem militärischen Apparat und einer ihm dienenden Zivilregierung anvertrauen?
Wollen wir von vornherein uns Vorstellungen und Gedanken und Gesetze gedankenlos einprägen lassen, die wegen ihrer völligen Unangemessenheit an die neuen Realitäten uns erst recht und ganz verderben?
Wollen wir nicht vielmehr in dieser äußersten Situation, wenn sie trotz allem politischen Bemühen um den Frieden über uns kommen sollte, uns die Freiheit der Bewegung offenhalten und die Freiheit, wenn wir sterben müssen, zu sterben, wie wir wollen?
Wenn die geplanten Notstandsgesetze im Kriegsfall verwirklicht werden, so verwandeln sie das Volk in eine zur Schlachtbank getriebene Schafherde, geführt von den letzten Politikern der nationalen, absolutistischen Denkungsart, ebenso machtwillig wie dumm. Sie haben bei dem von ihnen selbst herbeigeführten Unheil das Bewußtsein der Zwangslage, des Nichtanderskönnens und gehorchen, eigentlich führungslos, den wie immer entstandenen Befehlen, terrorisieren und sind terrorisiert.
Sollen die Folgen der Katastrophe anders sein für die Mächtigen als für die Kleinen? Oder sollen alle, gleicherweise noch freie Staatsbürger und Menschen, jeder für sich unter den Bedingungen des Untergangs ihre eigenen Entschlüsse fassen?
Wenn es sich um das Schicksal in der Katastrophe handelt, dann darf das Recht aller Menschen im Volk auf eigene Entscheidung nicht mehr an eine gewählte Regierung abgegeben werden, am wenigsten, wenn diese Regierung die ganze Bevölkerung in militärartige Fesseln schlagen will.
Wenn das Volk nicht Krieg führen will - in dieser Situation unserer Zeit-, muß es das Recht und die Möglichkeit haben, zu revoltieren: durch Streiks, durch Gehorsamsverweigerung, durch den Widerstand gegen alle Mächte, die doch nicht helfen, sondern Freiheit und Leben zugleich nehmen. Vielleicht will das Volk lieber überleben und sich unterwerfen, vielleicht mit Folgen, die gleicher Art sind wie das, wogegen es sich gewehrt hat. Aber es will die Chance der Rettung. Diese liegt nicht in der Vergewaltigung, sondern vorher in der Politik einer Regierung, die keinen fremden Staat bedroht und die so handelt, daß kein fremder Staat sich bedroht fühlen muß, und nachher in der Chance der gemeinsamen Gehorsamsverweigerung der aufeinandergehetzten Soldaten und Völker.
Der äußere Notstand kann heute nicht mehr behandelt werden als eine Möglichkeit, mit der man im Falle, daß er eintritt, durch irgendwelche real wirksamen Mittel fertig werden könnte.
Es gibt eine militärische Grundgesinnung, die, wäre sie offen und redlich, so sprechen würde: Wenn das totale Unheil von außen kommt, dann soll der Untergang noch in Ordnung erfolgen. Panik, das natürlich Menschliche, soll bei militärischer Gesinnung aufgehoben werden nicht durch die Kraft der Einzelnen, die es nicht gibt, sondern durch Glauben an Führung. Nach Regeln werden die Menschen sterben, dann wird die Angst gelindert durch vorgeschriebene Illusionen - solches militärisches Denken bedeutet: Der Mensch selbst wird zerrieben zwischen dem Terror von außen und- dem Terror von innen. Ihm wird verweigert, seinen eigenen Tod zu sterben, sein Grauen und seine Ruhe zu erfahren, sein Schicksal in Helligkeit zu vollziehen.
In der terroristischen Ordnung vor dem Untergang ist die Unmenschlichkeit nur gesteigert. Diese Ordnung läßt ausweichen vor dem Ernst; sie macht unfrei; sie zerstört das Selbstsein des Menschen. Sie ist widervernünftig und in aller Rationalität zugleich dumm. Mit Empörung muß ein Volk, das Würde kennt, sich gegen die Leute und die Maßnahmen wehren, die sie ihm aufzwingen möchten, und gegen die Ahnungslosen, die das tun und nicht merken.
Die totale Militarisierung des Volkes raubt ihm die Seele. Der Mensch als Mensch will sein Schicksal wissen, ihm ins Auge blicken und es ertragen, will so sterben, wie es im Verhängnis ihm gemäß ist.
Einen inneren Notstand, der Gesetze erforderte, die die Grundrechte suspendieren, kann es in der Bundesrepublik nicht geben. Das Volk, die Verbände einer Partei haben keine Waffen. Es gibt keine Privatarmeen und keinen Staat im Staate, wie beide von den Nationalsozialisten aufgebaut wurden. Jeder Gewalt aus der Bevölkerung ist die Polizei gewachsen, solange diese selber einig ist mit der Regierung. Wenn sie es nicht ist, dann ist der Unsinn der Regierung schuld.
Der innere Notstand existiert nur in der Fiktion derer, die entweder ihn benutzen wollen zur Konstituierung absoluter Macht, zur Beseitigung des Streikrechts im Interesse der Unternehmer, oder die Angst haben vor Auseinandersetzungen, die notwendig sind, um in der ständigen Unsicherheit die Freiheit zu behaupten gegen die Maßnahmen- einer vernunftwidrigen, die Grundrechte und die Legalität nicht achtenden Regierung. Eine solche Regierung übt Gewalt, die ein Volk nicht dulden kann. Daher muß das Volk Mittel haben, sich zu wehren, Mittel, die ohne militärische Waffen der Gewalt widerstehen können.
Daher muß es den politischen Streik geben dürfen. Der Kapp-Putsch wurde seinerzeit durch politischen Streik besiegt, während das Militär zunächst abseits stand, zum Teil gar den Putsch förderte (auf Deutsche wurde geschossen) oder den Gehorsam gegen die legale Regierung versagte ("Deutsche schießen nicht auf Deutsche").
Da das Volk durch das Grundgesetz bisher in seiner unmittelbaren Mitwirkung an politischen Entscheidungen und an Kontrolle auf das äußerste eingeschränkt ist, so bedarf es ganz besonders der ihm verbliebenen Rechte, vor allem des Streikrechts, das ihm das Grundgesetz nicht versagt, sondern garantiert.
Denkwürdig ist der Fall Schlüter in Göttingen. Die Parteien hatten sich auf einen Kandidaten für das Kultusministerium geeinigt. Dieser mußte Parteimitglied sein. In ihrer Gottverlassenheit wählten sie, da offenbar bei den Parteileuten kein Mann von Rang war, eine Person, die für dieses Amt, die Verwaltung von Schulen und Universitäten, disqualifiziert war. Der Fall war extrem. In Göttingen protestierten die Professoren, die zu dergleichen Akten so wenig geneigt sind. Es war zuviel, sich von einem solchen Minister verwalten lassen zu sollen.
Die Parteien waren empört. Das sei illegal, sagten sie. Die Regierung sei vom Volke gewählt und vertrete das Volk. Sie allein habe im Auftrag des Volkes die Minister zu ernennen. Dagegen gebe es keinen rechtlich fundierten Einspruch. Die Professoren maßten sich solchen Einspruch an, der mit Energie zurückgewiesen werden müßte.
Aber es zeigte sich, daß der Minister zur Verwaltung der Universität in so hohem Maße ungeeignet war, daß die gebildete Welt Deutschlands den Göttingern zustimmte. Die Regierungsparteien ließen ihren Minister fallen, mußten ihn fallen lassen. Dann ernannten sie wieder einen Parteigenossen, der zwar persönlich ein trefflicher Mann, für Probleme der Universität jedoch aller Erfahrung und der Weite des geistigen Horizontes entbehrte. Jedenfalls trat er seinerseits schnell zurück.
Das Volk muß die Freiheit behalten, in direkter Aktion seinen Willen und seinen Widerstand kundzutun. Das Notstandsgesetz raubt dem Volke die ihm verbliebenen legitimen, dann aber nicht mehr legalen Mittel des Widerstandes. Es ist ein Instrument der Versklavung. Statt eines Notstandsgesetzes brauchten wir die Entwicklung von gesetzlichen Mitteln, durch die das Volk innerhalb der vier Jahre, für die es nach den Wahlen jeweils abgedankt hat, zu aktiver Mitwirkung gebracht werden kann, um den gegenwärtigen Notstand, der faktisch an Regierungslosigkeit grenzt, zu mindern.
Das Notstandsgesetz sichert nicht das Volk, sondern die Regierenden. Vorsorgliche Gesetze für die Erklärung des inneren Notstands und für die Maßnahmen zu seiner Bekämpfung sind in der Tat Sicherungen einer Parteienoligarchie, ihrer Regierungsmacht und der ihnen verbundenen mächtigen Interessen, auch dann, wenn diese nur eigensüchtig und vernunftwidrig sind.
Aber die Regierung und die Parteienoligarchie darf nicht in jedem Falle gegen das Volk gesichert werden. Das Volk ist nicht nur in ihnen da, sondern auch in seinen gewählten Vertretern in Gewerkschaften, in Vereinigungen der Unternehmer, in der Bauernschaft und in anderen Verbänden. Und es ist darüber hinaus auch unmittelbar da, aber als solches nicht aktionsfähig außer in Augenblicken überwältigender Entscheidungsnotwendigkeit und Einmütigkeit.
Wenn aber die Regierung auf Grund von Notstandsgesetzen Gewalt gegengewaltlose Massen, die nur passiven Widerstand leisten, anwendet, so ist Gewalt gegen die Regierung zwar nicht gesetzlich, aber sittlich-politisch berechtigt. Sie wäre zwar ohnmächtig, es sei
denn, daß Polizei und Soldat, beide aus dem Volke kommend, dem Volk, wenn die Führung wahnsinnig wird, zu Hilfe kommen. Am wenigsten Verlaß wäre auf die Offiziere, die aus traditionellem Korpsgeist und der in jedem Beruf als solchem liegenden Beschränktheit kein Ohr haben für existentielle Wirklichkeiten, sondern nur für Befehle und wirksame Gewalt.
Wo ein innerer Notstand, wenn man Unruhen und Streiks so nennen will, eintritt, da muß die Regierung sich fragen, was sie falsch gemacht hat. Gewaltakte sind polizeilich so lange ohne Schwierigkeit zu beseitigen und zu bestrafen, als keine Armee aus dem Volke sich gebildet hat. Dagegen sind Streiks, Massenaufmärsche, Reden und Schriften, Äußerungen der Empörung die legalen und legitimen Mittel, wenn der Mißbrauch der Macht oder das Versäumen des Minimums von möglicher Gerechtigkeit Zustände bewirken, die auf dem Wege über die Bundestagswahlen vom Volke nicht zu bekämpfen sind.
Man spricht von einem möglichen
Mißbrauch der vermeintlich an sich guten Notstandsgesetze. Herrschende Mächte könnten den Notstand selber bewirken und dann als solchen erklären, um den Zustand der neuen Staatsstruktur herbeizuführen, der die Grundrechte und damit das Grundgesetz aufhebt. Die Konstruktion dieser Möglichkeit wird zwar den Vorgang, wie er dann konkret sein würde, nicht voraussagen können, wohl aber, so denkt man, könnten genügend Sicherungen gegen den Mißbrauch eingebaut werden. Aber es gibt keine Möglichkeit, einen Mißbrauch der Notstandsgesetze zu verhüten. Denn in Ihrem Prinzip liegt die Ausschließung der Kontrolle. Das Prinzip der totalen Gewalt kommt am Ende hinter allen Einschränkungen und Klauseln doch wieder zum Vorschein. Ohne dieses Prinzip sind diktatorische Vollmachten nicht möglich.
Die deutsche Bevölkerung, so darf man nach den Erfahrungen erwarten, wird immer, wenn etwas von Regierungsseite in legalen Formen getan wird, auch dann, wenn diese Legalität die Legalität selber aufhebt (das Ermächtigungsgesetz 1933 ist das größte Beispiel), es sich, gefallen lassen, solange sie nicht merkt, was geschieht. Bei Mißbrauch der Notstandsgesetze ist zunächst kein Widerstand zu erwarten. Der Terror der gegebenen Vollmachten ist übermächtig.
Der Mißbrauch aber ist sogar mit Sicherheit zu erwarten, falls Politiker eine Rolle spielen, die sittlich-politisch nicht zuverlässige freie Demokraten sind, wie heute leider viele. Erst recht ist die Gefahr groß, wenn Politiker an der Macht sind, die die Wahrhaftigkeit nicht für notwendig halten, Illegalität leichtnehmen, intrigierende Manipulationen für Politik halten, treulos und unglaubwürdig sind, daher kein Vertrauen verdienen.
Wird ein Notstandsgesetz gegeben, so muß mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß solche Politiker an entscheidenden Stellen sein können. Dann fügt man sich, wehrt sich nicht mehr. Die Angst, wenn das Gewaltsame im Gange ist, läßt den Einzelnen, Isolierten nicht vergeblich und selbstmörderisch sich aussetzen. Alle tun, was man tut, oder schweigen. Das haben wir 1933 erlebt in unserer Umwelt und an uns selber. Ist der Augenblick da, so ist es zu spät.
Daß der Mißbrauch nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich ist, darüber belehren uns Ereignisse unserer jüngsten Geschichte. Wenn Leute wie Strauß, Adenauer, Hopf bei der SPIEGEL -Affäre imstande waren, bei den verfolgenden Beamten eine Panik zu erzeugen, als ob der Staat in Gefahr sei, wenn der Justizminister nicht eingeweiht wurde, wenn damals Dinge geschahen »etwas außerhalb der Legalität«, dann muß man fragen: Hätten denn diese Leute damals nicht, wenn es das Gesetz gegeben hätte, den Notstand erklären können und dann getan, was sie wollten? Nie darf das Bundesvolk jene Ereignisse vergessen. Die Bundesrepublik erfuhr einen Knacks, der noch nicht wieder behoben ist, erhielt eine Wunde, die noch nicht vernarbt ist. Bei allen Beratungen des Notstandsgesetzes müssen diese Realitäten gegenwärtig sein. Die Verhinderung des Mißbrauchs verlangt den Verzicht auf die Notstandsgesetze.
Man hat auf die großartige Erscheinung des gewählten Diktators auf Zeit in der römischen Republik verwiesen. Dieser Diktator war segensreich in Notzeiten der Kriege. Die politische Kraft der frühen römischen Staatsmänner - der Senat eine »Versammlung von Königen« - war so groß, daß der Diktator damals nicht gefährlich wurde. Später aber, bei Sinken der Uneigennützigkeit der patriotischen römischen Staatsmänner, wurde die Form der Diktatur der Weg, auf dem zuerst die Bürgerkriege, dann die militärisch fundierte Monarchie des römischen Imperiums entstand und die politische Freiheit verlorenging.
Unsere Staatsstruktur beruht auf der Angst vor dem Volk, dem Mißtrauen gegen das Volk. Das Mißtrauen, zu dem umgekehrt vorläufig noch das Volk gegenüber Parteien, Regierung und Politikern verpflichtet wäre, gibt sich nicht genügend und nicht wirksam kund. Wieder scheint der Untertanengeist zu siegen als Vertrauen, die Regierung werde es schon gut machen. Das ist Verantwortung und Schuld jedes Einzelnen im Volk. Das war vor 1914 und 1933 der Grund unseres Unheils.
Es ist ein verborgener Gegensatz, der, weil er sich nicht ausspricht, wie nicht existent scheint. Das Volk, dem mißtraut wird, hat seinerseits nur gelegentlich ein unwirksames Mißtrauen gegen die Parteienoligarchie. Aber es reagiert nicht grundsätzlich und mit dem Willen zur Kontrolle. Der Untertan ist der Obrigkeit verfallen, aber schimpft. Beide Seiten des Mißtrauens gestehen sich durchweg nicht ein, was sie denken. Sie behaupten, wenn befragt, das Gegenteil. Sie fordern das Vertrauen als das Selbstverständliche, Anständige, Moralische.
Wieviel Vertrauen kann man einem Staat und den ihn vertretenden Männern schenken, solange Handlungen stattfinden, die das schärfste Mißtrauen erzeugen, wenn auch erstaunlich schnell vergessen werden!
Das Notstandsgesetz würde zum Instrument der Militärdiktatur. Heute geht auf der Erde die Tendenz zur Militärdiktatur überall dort, wo weder die Völker die Fähigkeit zur Freiheit der Demokratie besitzen, noch die Macht totaler Herrschaft ist. Es gibt nicht den reinen Typus der Militärdiktatur. Gemeinsam ist nur die Gründung des Machterwerbs und der Machterhaltung nach innen auf die Armee.
So auch de Gaulle zu Beginn. Durch die Armee in Algier kam er zur Macht, gab ihr falsche Versprechen. Voraussetzung war die Widerstandslosigkeit der parlamentarischen Demokratie und ihrer Parteipolitiker in ihrem Zustand der Verwahrlosung, korrumpiert, sinnlos zersplittert, bei aller Intelligenz der Einzelnen politisch beschränkt. Die wenigen Einzelnen, die durch Einsicht imponieren, unterliegen im entscheidenden Augenblick der Macht, den Interessen der Parteipolitiker, den engen Gesichtspunkten, denen diese Geltung verschaffen wollen, den Zufällen!
Nachdem aber de Gaulle die Macht legalisiert hatte und als er dann, seine
Versprechungen brechend, in Algier das Vernünftige gegen die Armee tat und diese ihm zum Todfeind wurde, hat sie doch nichts mehr tun können, außer daß sie in jener berühmten Nacht de Gaulle Angst einjagte durch die Erwartung ihrer Flugzeuglandung bei Paris, um die Hauptstadt zu besetzen, de Gaulle abzusetzen und selber die Macht zu ergreifen -, als damals er und Debré die unvergeßlichen Reden in der Not hielten. Durch Herkunft ist sein Regime eine legalisierte Militärdiktatur, die sich nun ohne Rückgriff auf Militärmacht eine Weile zu halten vermag, zumal de Gaulle die Humanität nicht verletzt, die Freiheit des öffentlichen Geistes nicht aufhebt, selber durch hohe Bildung, Würde des Auftretens, glanzvolle Rede anzieht als Verkörperung eines großen Franzosen.
Als der politischen Freiheit verpflichtete Republikaner (im Kantischen Sinn) verwerfen wir auch Militärdiktaturen wie die von Franco und Salazar. Diese sind allerdings grundsätzlich verschieden von den totalitären Diktaturen. Sie erheben keinen Herrschaftsanspruch über ihre Grenzen hinaus, weder militärisch noch ideologisch. Die Totalitären (ob Kommunisten oder Nationalsozialisten) erheben den Anspruch, daß ihre Lebensform dem Menschsein entspricht, drängen zu Welteroberung und wollen diese Lebensform allen aufzwingen. Die Menschen, die ihr nicht entsprechen, sind nichts wert und müssen ausgerottet werden.
Wieder anders die Militärdiktaturen in Asien, Südamerika, Afrika. Völker, die noch nie erfahren haben und nicht wissen, was politische Freiheit ist, und die sie darum gar nicht begehren, können mit ihr, wenn man sie ihnen mit der Aufoktroyierung zu geben meint, nichts anfangen. Daher finden sie ihre Ordnungsform in der Militärdiktatur, für deren Entstehung und Ausgestaltung die Gründe außerordentlich verschieden sind.
Es ist fast ein Wunder, wenn es anders sein kann. Denn Gewalt ist überall für das Bestehen der Staaten in irgendeinem Punkt unerläßlich. Daß diese Gewalt auf ein Minimum reduziert und in rechtlich gelenkten Formen gebändigt wird, das ist das Wunder, ist die Ausnahme, die der Kraft des politischen Freiheitswillens eines Volkes verdankt wird. Wo die politische Freiheit der Menschen, die immer auch die Freiheit der vielen Einzelnen ist, versagt, da entwickelt sich aus der Demokratie erst die Herrschaftsform verringerter Freiheit, dann die Aufhebung der Freiheit. Die Freiheit aber muß durch Erziehung, Überlieferung, Übung und Wagnis stets neu erworben werden.
In der Bundesrepublik würde die Militärdiktatur wieder eine andere, besondere Form annehmen. Sie würde vermutlich nicht als direkte Militärdiktatur in Erscheinung treten. Sie würde wahrscheinlich die endgültige Sicherung der Parteienoligarchie bedeuten, die tatsächlich auf das Militär sich stützen könnte, ihm alle Wünsche erfüllen würde. Die Parteienoligarchie würde sich der straffen Regierung durch gewählte Amtspersonen unterwerfen, eine militärische Lebensform aller fördern unter Aufrechterhaltung des Rechtsstaates für die Mehrheit der privaten Dinge, nicht aber für politische Aktionen und nicht für die Freiheit des Geistes.
Die Notstandsgesetzgebung kann nicht als Ergänzung des Grundgesetzes bezeichnet werden. Sie bedeutet vielmehr die Legalisierung der Aufhebung der im Grundgesetz fixierten Grundrechte. Daher ist ihr Beschluß eine Verfassungsänderung, die nur mit Zweidrittelmehrheit erreichbar ist. Diese Mehrheit würde zwar nicht in Analogie zum Ermächtigungsgesetz von 1933 einen Beschluß fassen, der sie selber zugleich vernichtet, also politischen Selbstmord bedeutet, aber er würde das Gesetz schaffen, das in irgendeinem Augenblick diese Folgen hat.
Brenner, der Vorsitzende einer großen Gewerkschaft, hat sich mit Entschiedenheit gegen alle Notstandsgesetze ausgesprochen. Man sagt, die SPD sei bei ihrer schon weitgehenden Bereitschaft, den mit Sicherungen gegen Mißbrauch versehenen Notstandsgesetzen zuzustimmen, durch die gewerkschaftliche Haltung zurückgeschreckt.
Brenners Äußerungen im SPIEGEL -Interview (24/1965) sind interessant. Er berichtet: Als Schröder Innenminister war, antwortete er auf die Frage: Warum eigentlich braucht man ein Notstandsgesetz? »Wenn der Brenner solche Reden hält..."(Brenner hatte davon gesprochen, daß die Klassengesellschaft noch fortbesteht und daß eine immer stärkere Verfilzung wirtschaftlicher Machtgruppen mit dem Staatsapparat festzustellen sei). Paulssen, ein Vertreter der Unternehmer, antwortete auf die Frage (1962), warum denn die Unternehmer immer so nachgiebig wären gegenüber den gewerkschaftlichen Forderungen: »Das müssen wir eben, solange es keine Notstandsgesetze gibt. Da sind
wir denen wehrlos ausgeliefert bei dieser Situation auf dem Arbeitsmarkt.«
Dann aber sagte Brenner: »Wenn man eine konsequente Politik treibt, die auf den Frieden ausgerichtet ist - wie das zum Beispiel die Entspannungspolitik Kennedys war -, brauchte man nicht die Menschen in einer dauernden Angst vor einer möglichen Aggression zu halten.«
Welcher Irrtum! Vielmehr muß die Sorge,- die nicht nur Angst zu sein braucht, sondern in aller Angst noch tiefer dringt zum Bewußtsein des Schicksals der Menschheit, heute Politik und Leben begründen. Die Angst kann mißbraucht werden zur Notstandsgesetzgebung, die gar keine oder falsche Sicherung bringt. Die Angst ist notwendig, um zur rechten Friedenspolitik zu kommen. Die Ausschaltung der Angst steigert die Gedankenlosigkeit und verhindert den Weg der großen, auf den Frieden gerichteten Politik. Wie Regierungs- und Wirtschaftsmächte die
Angst mißbrauchen, um die Freiheit zu nehmen, so mißbraucht Brenner den Willen zum Daseinsgenuß im leeren Konsumieren und Produzieren, um Macht durch die dumm gemachten Massen zu gewinnen. Er erniedrigt die Auffassung des Menschen von sich selbst.-Er befördert die Verlogenheit gegenüber der faktischen Gewaltsamkeit in der Welt.
Die Angst zu steigern durch wahrhaftiges Sehen der Realitäten ist unerläßlich, um die Wege zum Frieden zu finden und bereit zu werden zu den Opfern, die auf diesem Weg gefordert werden. Zu ihnen gehört auch das Opfer des Machtwillens, der in der Gewerkschaftsführung nicht weniger grauenvoll begegnet als in der Staats- und Wirtschaftsführung. Macht hat Legitimität nur im Dienste der Vernunft. Allein von hier bezieht sie ihren Sinn, an sich ist sie böse.
Das Bewußtsein, auf eine Katastrophe zuzugehen, ist heute der dunkle Hintergrund des Lebensgefühls. Was wird kommen? »Es muß anders werden«, um die Katastrophe zu verhindern. Man kann den Zustand mit dem der zwanziger Jahre vor der Machtergreifung Hitlers vergleichen.
Damals, als die Dinge trotz Reparationen eine Weile gut liefen, bereitete sich durch ein Gemenge von Ideologien bei Unzufriedenen und Deklassierten schon vor, was dann bei der wachsenden Arbeitslosigkeit zur Machtergreifung Hitlers führte. Die Ideologien waren ein Gemenge höchst heterogener Art. Sie wurden von Schriftstellern in metaphysischem Gerede gesteigert, ergriffen emotional, nicht einsichtig, bedeuteten so etwas wie einen Glauben in der Konfusion der Vernunftwidrigkeit. Es fehlte eine die Bürger der Weimarer Republik verbindende Denkungsart, die Widerstand zu leisten vermocht hätte. Trotzdem war damals der Zustand so wenig hoffnungslos wie heute.
Aber die Unterschiede sind groß: Damals Not und Arbeitslosigkeit, heute Wohlfahrt. Damals Wachsen eines Staates im Staate durch die Parteiorganisationen und bewaffnete Banden, heute das Fehlen beider. Damals verwirrende Unruhe mit ständigem Wechsel der ohnmächtigen Regierungen, heute eine Stabilität der Regierung (trotz allem Lärm des Parteienkampfes), die eine politische Kirchhofsruhe bedeutet (sogar bei einer möglichen »Verfassungskrise«, wie man die Situation dann etwas pompös nennt). Damals geschah der Umsturz zugunsten einer einzigen organisierten, totalitären Partei, eines einzigen Führers, jetzt würde er zugunsten der Diktatur einer Parteienoligarchie stattfinden. Damals wurde eine große Zahl der bisherigen Politiker ausgeschaltet, jetzt würde eine Sicherung der Positionen der bisherigen Parteienvertreter die Folge sein.
Ganz anders wäre, auch die Methode des Umsturzes. Was damals geschah, war von dem NS zentral gelenkt. Was heute geschehen würde, wäre zunächst ein kaum merklicher Wandel, nicht nach einem von einer Organisation oder auch nur von einem gemeinschaftlichen Bewußtsein vieler getragenen Plan.
Übereinstimmend aber wäre die Verwandlung der Lebensverfassung aller zu einer militärischen. Man ist tätig in Befehl und Gehorsam. Das Ganze wird rational geplant. Es würde beginnen mit dem immer weiter ausgebauten Zivildienst zur Vorbereitung der Abwehr von Bombenangriffen, wenn dieser Dienst in Friedenszeiten nach anfänglichem Sträuben gesteigert würde zu einer patriotisch-militärischen Funktion des Daseinsbewußtseins aller. Ich fasse zusammen: Die Folge der Notstandsgesetzgebung ist nur im Raum der drohenden Realitäten der möglichen Zukunft sinnvoll zu erörtern.
Wenn diesen Drohungen begegnet werden kann, so nur durch Wahrhaftigkeit der Völker und der Politiker.
Ein Schutz der Bevölkerung gegen den Atomkrieg ist nicht möglich. Ihn zu behaupten, erzeugt eine falsche Beruhigung, die gefährlich ist, weil sie die mögliche Abwehr des Krieges überhaupt schwächt. Möglich ist die Rettung einer kleinen Minderheit durch unterirdische, höchst kostspielige, mit den Steuergeldern des Gesamtvolkes zu errichtende Bauten.
Der Glaube an den Frieden bedeutet eine falsche Beruhigung. Die bloße Angst vor dem Krieg lähmt Für die Abwehr des Unheils sind fälschliche Beruhigung und Erzeugung von bloßer Angst gleich verhängnisvoll.
Die Fragen sind: Soll die Bevölkerung im Ernstfall in der Zange der Zwangsgesetze, die dann nur mit Terror durchgesetzt werden können, den Atomtod erleiden oder in Freiheit, ungetäuscht, wissend, was geschieht?
Soll die Freiheit in Friedenszeit beschränkt oder gefährdet werden, ohne eine wirkliche Hilfe für die Situation der Katastrophe?
Soll die militärische Organisation, die doch in der Tat nicht zu retten vermag, zuletzt alles in ihrer Hand haben und mit ihr im Bunde die Parteienoligarchie? Soll gleichsam eine Arche Noah, deren Insassen kraft ihrer politischen oder militärischen Machtposition sich selber auswählen, durch unterirdische Bauten die Möglichkeit des Überlebens haben, um dann neu zu gründen?
Während der Krieg etwas völlig anderes geworden ist, bewegen sich die Sicherungsmaßnahmen durch Notstandsgesetze in vergangenen Vorstellungen militärischen Denkens. Diese Realitäten von früher sind heute nicht mehr.
Wir dürfen uns nicht täuschen über das Ausmaß der totalen Zerstörung, zuerst der Zivilbevölkerung, ohne jede Proportion zu allem, was früher war.
Es gibt zwei Grundgesinnungen in der Politik: Entweder die Politik aus Verachtung des Volkes und aus der Angst vor dem Volk, oder die Politik, die im Ernst, und nicht nur in dem Gerede der öffentlichen Repräsentation, das Volk miteinbezieht, selber aus dem Volke und für das Volk denkt.
Anders gesagt: Die Politik, die Freiheit gar nicht will, ihr mißtraut, dem Menschen als Menschen mißtraut und darum diesen Menschen unter andere Menschen - aber doch immer Menschen
- stellt, die vermeintlich zum Herrschen
berufen sind, und zwar als von Gott Beauftragte oder als von der großen Notwendigkeit der Geschichte Wissende, als Avantgarde der Zukunft, - oder die Politik, die die Freiheit aller will und jede Handlung, jede Maßnahme, jedes Gesetz unter die Bedingung stellt, die Freiheit zu fördern.
Für den Machtwillen werden die sehr komplizierten Institutionen, Befugnisse, Zuständigkeiten, die alle gegen die möglichen Mißbräuche vorbeugen sollen, zu einer Fessel. Daher spürt man neben dem maßlosen Sicherheitswillen in den Entwürfen manchmal eine Lust bei dem Drängen zu den Notstandsgesetzen. Die Kompliziertheit der Rechte, sogar die Menschenrechte (Grundrechte) mit einem Schlage über den Haufen werfen zu können, das würde für einen unbeschränkten Willen alle Mittel der Vergewaltigung zur Verfügung stellen, einen Willen, der Befehlenden und Gehorchenden gemeinsam gefällt.
Die anderen aber meinen, durch Notstandsgesetze würde mit dem Staat ihre Freiheit gesichert, die Ahnungslosen! Es ist eine für unser politisches Dasein gefährliche Dialektik, die aus der Sicherung der Freiheit zur Aufhebung der Freiheit führt. Die Bevölkerung merkt es zunächst nicht. Es geht ja alles »legal« zu, wie 1933. Es wird beschlossen durch die demokratische Institution.
Der Ausnahmezustand wird zum Mittel, den Ausnahmezustand (Ausnahme gemessen an der Normalität von Freiheit und Demokratie) zum Dauerzustand der Herrschaft zu machen, auch wenn die Entwürfe von faktischer, begrenzter Zeit reden.
Da alle Parteien und Regierungen durch Menschen wirken, und da die Macht als solche den Menschen verdirbt, ist die Einschränkung der Macht notwendig. Die Macht, drängt nach mehr Macht, nach absoluter Macht. Sie trübt das Urteil. Sie wird böse, wenn sie nicht im Dienste der Idee steht, die ihr Gehalt gibt, von der sie ihren Sinn zu Lehen trägt.
Daher ist jede Sicherung, die die Macht absolut werden läßt, nicht mehr Sicherung, sondern Zerstörung gerade dessen, was gesichert werden soll.
Wir sehen den möglichen Weg: Von der Parteienoligarchie zum autoritären Staat; vom autoritären Staat zum Diktaturstaat; vom Diktaturstaat zum Krieg. Aber keineswegs meinen wir ihn vorauszusehen. Vielmehr soll der Entwurf seiner Möglichkeit die Denkenden veranlassen, alles zu tun, damit die Dinge nicht auf diesen Weg gelangen.
Wohin es geht, das kann in konkreter Anschauung niemand wissen. Die Möglichkeiten im besonderen sind unendlich, die Wandlungen der Weltlage sind unabsehbar, die Motive anderer Staatsmächte, die unser Dasein betreffen, nicht vorauszusehen.
Daß mächtige Tendenzen heute in den Parteien auf einen Punkt tendieren, an dem unsere Freiheit verlorengeht, das halte ich für ebenso gewiß, wie es gewiß ist, daß es nicht dahin kommen muß. Wenn wir die Tendenzen rechtzeitig erblicken und sie in Klarheit nicht wollen, dann können wir sie abwehren.
Es ist fast unbegreiflich, daß die Mehrzahl der Politiker und die Bevölkerung nicht merken, was da geschieht, und nicht einmal die meisten derjenigen, die selber daran mitwirken (wie vor 1933).
Daß die Alliierten, die wirklichen Demokraten, ihre Rechte zum Eingriff im Falle des Notstandes aufgeben wollen, ist nur zu begreifen, weil sie grundsätzlich zum deutschen Volk der Bundesrepublik und zu dessen Politikern das Vertrauen haben, daß diese sich selbst helfen können, wie sie zu so vielen Völkern dieses unbegründete Vertrauen haben. Sie haben nicht die späteren Verbrechen des NS-Staates vergessen, wohl aber 1933.
Die im SPIEGEL vorabgedruckten Auszüge sind dem Buch von Karl Jaspers: »Wohin treibt die Bundesrepublik?« entnommen, das jetzt im Münchner R. Piper u. Co. Verlag (288 Seiten; 9,80 Mark) erschienen ist.
Demonstration gegen Notstandsgesetze: »Instrument der Versklavung«
Französische Atomkriegszentrale in Taverny: Wer sind die Erwählten ...
... die hier gerettet werden können?": Deutscher Luftschutzhelfer
Frankreichs Premier Clemenceau (M.)
In Zivil an die Front
Deutschlands Kanzler Bethmann (M.)
In Uniform in den Reichstag
Atomminen-Sprengkammer bei Lauenburg. »Wenn das Volk nicht Krieg führen will...
... muß es das Recht haben zu revoltieren": Meuternde Matrosen 1918
Ex-Kultusminister Schlüter: »Es war zuviel...
... sich von diesem Minister verwalten zu lassen": Protestierende Professoren*
Hitler vor dem Reichstag 1933*: »Alle tun, was man tut ...
... oder schweigen« De Gaulle in Algerien 1958
Gewerkschafts-Funktionär Brenner
»Die Angst zu steigern ...
Arbeitgeber-Funktionär Paulssen
... ist unerläßlich«
Arbeitslose in Berliner Arbeitsamt 1929: »Damals verwirrende Unruhe. ..
... heute politische Kirchhofsruhe": Wohlstandsburger 1966
Bundesrepublik-Kritiker Jaspers: »Diktatur in einem einzigen Akt?«
* Im Mai 1955 in Göttingen.
* Bei der Begründung des Ermächtigungsgesetzes.