Wolf im Fahndungsbuch
Die Entwicklung in der DDR bringt Westdeutschlands obersten Ankläger in Bedrängnis. Vor viereinhalb Monaten erwirkte Generalbundesanwalt Kurt Rebmann in aller Eile beim Karlsruher Bundesgerichtshof einen Haftbefehl gegen Markus ("Mischa") Wolf - nun drohen deshalb politische Verwicklungen. Jahrzehntelang hatte Wolf als Leiter der Hauptverwaltung »Aufklärung« im Ost-Berliner Ministerium für Staatssicherheit amtiert und vor allem die Spionage gegen die Bundesrepublik organisiert; im Februar 1987 ging der gebürtige Schwabe, letzter Dienstgrad: Generaloberst, in den Ruhestand.
Als Wolf im letzten Frühjahr Anstalten machte, zur Präsentation seines Buches »Die Troika« in die Bundesrepublik einzureisen, leitete Rebmann gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders schweren Fall (Höchststrafe: zehn Jahre) ein. Wolf sei »dringend verdächtig, alle von seinem Amt« gegen Westdeutschland betriebenen »geheimdienstlichen Aktionen verantwortlich« gesteuert zu haben. Dafür lägen nicht nur »gerichtlich abgesicherte Erkenntnisse« vor - auch der Abdruck der Guillaume-Erinnerungen im SPIEGEL (52/1988), in denen der Kanzleramtsspion seine Rückkehr zu Wolf nach Ost-Berlin schildert ("Wir nahmen uns in die Arme, froh, uns wiederzusehen"), diente als Beweismaterial.
Am 22. Juni 1989 wurde der Haftbefehl erlassen, seither ist im deutschen Fahndungsbuch auf Seite 1542 ein »Wolf, Markus, 19.1.23« zur Festnahme ausgeschrieben. Der politische Druck auf Rebmann, die Rücknahme des Haftbefehls zu betreiben, verstärkt sich angesichts der Möglichkeit, Wolf könne in Zukunft einer DDR-Verhandlungsdelegation angehören oder eine Einladung von Baden-Württembergs Ministerpräsident Lothar Späth annehmen.
Rebmann könnte von weiterer Strafverfolgung absehen, wenn ihr »überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen«. Bleibt es bei dem Haftbefehl, gibt es für Wolf nur eine Reisemöglichkeit - als Sonderbotschafter seines Landes unter dem Schutz diplomatischer Immunität.