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DER SPIEGEL 17/1979
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»Wie kann die Treue zur freiheitlichen demokratischen Verfassung ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums (Art. 33 V GG) sein, wenn die freiheitliche demokratische Verfassung kein hergebrachter Grundsatz des deutschen Staates ist?« (Aus der »Zeitschrift für Rechtspolitik")