JUSTIZ Zu spät
Gegendarstellung: Im Nachrichtenmagazin »Der Spiegel«, Ausgabe Nr. 44, vom 26, 10. 1981, ist auf den Seiten 53 ff ein Beitrag unter der Überschrift »Justiz, Zu spät« enthalten, der unrichtige Behauptungen enthält, die ich wie folgt richtigstelle:
Unwahr ist, daß ich zu den ausgewählten Kollegen gehört habe, die einem von den (sogenannten) Goldjungs gebildeten Pool mit wechselnder Beteiligung angehörten, daß ich nach Vermögen Summen in den Pool eingeschossen habe, daß meinem Privatkonto anteilig Gewinne gutgeschrieben worden seien. Wahr ist, daß ich dem Pool nicht angehört habe. Ich habe demzufolge weder Summen in diesen Pool eingeschossen noch sind meinem Privatkonto anteilig Gewinne gutgeschrieben worden.
Köln, den 26. 10. 1981 Werner Rustner