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STRAFJUSTIZ Zurück zur Menschlichkeit

Die Staatsanwaltschaft ist nicht mit dem Urteil im Frankfurter Opec-Prozess einverstanden - und das Gericht nicht mit der Staatsanwaltschaft. Von Gisela Friedrichsen
• aus DER SPIEGEL 8/2001
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Der Ansturm der Medien war gewaltig, die Erregung spürbar. Eine Unzahl von Fotografen und Fernsehteams überflutete am Donnerstagnachmittag den Saal 165 C des Frankfurter Landgerichts. Eigentlich ging es nur um die Verkündung des Urteils im Opec-Prozess.

Doch nicht dem galt die überhitzte Spannung. Auch nicht der Frage, ob der eine der beiden Angeklagten, der Ex-Terrorist Hans-Joachim Klein, 53, obwohl es die Kronzeugenregelung zur Tatzeit 1975 noch nicht gab und mittlerweile nicht mehr gibt, doch in ihren Genuss kommt. Spektakulär schien nur zu sein, was das Gericht zu den prominenten Zeugen, allen voran Außenminister Joschka Fischer, sagen würde.

Doch der Vorsitzende Richter der 21. Frankfurter Strafkammer Heinrich Gehrke, 61, bedauerte gleich zu Beginn der Urteilsbegründung die Schwierigkeiten, in die »Personen, die sich eindrucksvoll von den damaligen Verwirrungen abgesetzt haben«,

durch ihre Aussagen geraten seien. Und am Abend des Urteilstages missbilligte er das Vorgehen der Staatsanwaltschaft noch einmal im Fernsehen: »Ich finde es in gar keiner Weise gut, dass man das dann wieder in dieser Weise gegen die Zeugen verwendet.«

Gehrke ist ein sensibler, dem Gesetz, aber auch seinem Gewissen verpflichteter Richter. Wer die Last dieses inneren Konflikts für Eitelkeit hält, irrt.

Dem Vorsitzenden ist es nicht vorzuwerfen, dass die Befragung des Zeugen Fischer missriet. Staatsanwalt Volker Rath, 47, hatte planvoll tückisch agiert. Fischer schlug zurück, als er sich angegriffen fühlte. Der alte Sponti? Auch andere reagieren so. Siehe Wolfgang Schäuble, als ihn Hans-Christian Ströbele im Bundestag wegen der 100 000-Mark-Spende Karlheinz Schreibers per Zwischenruf anging. Ein Staatsanwalt ist beim verbalen Raufen ein noch unangenehmerer Gegner.

Schon den Zeugen Daniel Cohn-Bendit hatte Staatsanwalt Rath versucht, in ein schiefes Licht zu bringen. »Sie haben sich auch heute wieder als Papst der Gewaltfreiheit dargestellt«, spottete er. »Ich habe nachgeschaut, inwieweit Sie bei uns bekannt sind. Sie wurden 1968 zu acht Monaten verurteilt wegen Aufruhrs und Landfriedensbruchs, was dann vom Landgericht auf sechs Monate reduziert wurde.« Cohn-Bendit: »Und in der dritten Instanz? Sagen Sie''s schon!« Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte das Urteil aufgehoben, und vor Abschluss des Verfahrens fiel es unter eine Amnestie.

Gehrke: »Herr Staatsanwalt, wollen Sie jetzt die Glaubwürdigkeit des Zeugen überprüfen? Wollen Sie dazu etwa ein aufgehobenes Urteil bemühen?« Rath: »Der Zeuge sagt hier, er habe immer auf Gewaltfreiheit hingewirkt - und dann dieses Verfahren!« Gehrke: »Ein Verfahren besagt gar nichts. Es gab keine Verurteilung.« Rath: »Es geht mir um den Vorfall!« Cohn-Bendit: »Ich wurde angeklagt, weil ich über eine Absperrung gesprungen war.«

Zum an Jagdeifer grenzenden, verwirrenden Engagement der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft passt, dass sie am Freitag ankündigte, Revision gegen das Urteil der 21. Strafkammer einzulegen. Weder die neun Jahre Freiheitsstrafe für Klein wegen dreifachen Mordes, eines Mordversuchs und Geiselnahme noch den Freispruch für den Mitangeklagten Rudolf Schindler, 58, wolle man akzeptieren. (14 und 5 Jahre waren beantragt.)

Und das, obwohl sich das Gericht mit der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung darauf verständigt hatte, die Kronzeugenregelung für Klein anzuwenden. Sie war der gebotene Weg, vom Lebenslang bei Mord abzugehen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte also das Tor geöffnet für eine mildere Strafe. Sind neun Jahre zu milde? Gehrke: »Carlos wird sich nie für Wien verantworten müssen.«

Das Vierteljahrhundert zwischen Tat und Urteil. Das Leben in erbärmlicher Illegalität fast 25 Jahre lang - »eine Art vorweggenommener Strafverbüßung«, wie es das Gericht ausdrückte. Der Mut Kleins, sich aus eigenem Entschluss vom Terrorismus zu befreien - später mit der Hilfe der »Jemande«, denen, so Gehrke, »großer Dank und nicht Strafverfolgung gebührt«. Sein Buch »Rückkehr in die Menschlichkeit« von 1979. Die von der Bundesanwaltschaft in der Hauptverhandlung ausdrücklich als wichtig und hilfreich bezeichneten Erkenntnisse, die er über die Verflechtung der Revolutionären Zellen im Ausland offenbarte.

Für die Bundesanwaltschaft sagte in Frankfurt der Bundesanwalt Peter Morré, 63, aus: »Die internationale Dimension der Revolutionären Zellen war uns durch den Opec-Überfall noch nicht klar geworden. Erst in den achtziger Jahren erschloss sich uns die Erkenntnis, dass es eine internationale Verzahnung gab.« Gehrke verwundert: »Über die Zusammenarbeit mit den Palästinensern war Ihnen nichts bekannt?« »Nein«, antwortete der Zeuge aus Karlsruhe, »das erfuhren wir erst durch das Buch Kleins.« Über Klein in Frankfurt habe man keinerlei Erkenntnisse gehabt. »Aber es gab doch Informationen oder auch Gerüchte«, der Vorsitzende wunderte sich immer mehr. »Wir haben natürlich die Dienste verwertet«, antwortete Morré. »Aber das brachte nicht viel.«

Morré zögerte. »Opec hat mich eigentlich nicht interessiert. Bei der Vernehmung ging es um die Herkunft von Waffen, mit denen später ein Mord begangen wurde.« Ein Mord? »Ich nehm es jetzt auf meine Kappe. Ich bin Ermittlungsführer in Sachen Karry. Da hat Klein weitergeholfen. Was er sagte, war neu und stichhaltig.«

Bei Klein wurde überdies berücksichtigt, dass er ohne die »Geborgenheit einer liebevollen Familie« aufwuchs. Hin- und hergeschoben, geprügelt, ohne Halt und Richtung, ohne Ausbildung, verführt von falschen Freunden, denen er intellektuell nicht gewachsen war, betäubt vom Charisma eines Terroristen wie Carlos. Die schwere Verletzung, die er in Wien erlitt. Bis heute ist er nicht gesund.

Dass Klein selbst einen Menschen erschossen hat, ist ihm nicht nachzuweisen. Vieles war nicht aufzuklären, nicht zuletzt wegen der katastrophalen Spurensicherung in Wien. Die Sicherheitsvorkehrungen, die keine waren: »Ein weihnachtlich gestimmter Schutzpolizist am Eingang des Opec-Gebäudes grüßte das Terrorkommando freundlich«, beschrieb der Vorsitzende die Szene. Das Polizeikommando, das aufgeregt das eigene Fahrzeug beschoss. Die Geschosshülsen, die als Andenken mitgenommen werden durften.

Bis zum Ende der Beweisaufnahme versuchte der Vorsitzende, mit Klein ins Gespräch zu kommen. Erst ganz zum Schluss gelang es, es wurde ein Ausbruch: »Ich habe mir überhaupt keine Gedanken gemacht, als ich das Buch schrieb, ob die Ermittlungsbehörden damit etwas anfangen können. Ich wollte die Frankfurter Unterstützerszene kaputtmachen, von innen heraus. Meine Angst war nicht, dass mich die Polizei abholt, sondern meine alten Genossen! Natürlich hätte ich 1978 den ganzen Laden hochgehen lassen können. Aber was hätte ich damit geschafft? Neuen Nachschub hätte es gegeben. Die Polizei wollte mich als Kronzeugen! Die hätten mich nach USA gebracht und mir eine neue Identität gegeben. Wenn ich in 20, 30 Jahren aus dem Gefängnis komme, wer sagt mir, dass ich nicht eine Kugel in den Kopf bekomme? Ich bin kein Politiker. Das war ein Prozessus, der war schmerzhaft.«

»Es war sehr eindrucksvoll«, antwortete Gehrke, »was Sie jetzt gesagt haben. Denn man hatte über lange Strecken des Prozesses den Eindruck, als ob Sie gar nicht da wären. Aber Sie haben doch offenbar intensiv teilgenommen.« Klein: »Natürlich! Ich hab Herzschmerzen, Magenschmerzen!« Das war nicht Selbstmitleid, sondern blanke Verzweiflung. Gehrke: »Wir haben schon verstanden.«

Den Mitangeklagten Schindler sprach das Gericht frei. »Von ihm wissen wir nur wenig. Es scheint zu seinem Charakter zu gehören, sich möglichst unsichtbar zu machen«, sagte Gehrke. Schindler hatte geschwiegen. So konnte sich das Gericht kein so überzeugendes Bild von Schindlers Beteiligung am Opec-Überfall machen, wie Klein sie beschrieb, dass es für eine Verurteilung gereicht hätte. Kleins Angaben waren zu widersprüchlich, andere Beweise gab es nicht. Das bedeute aber nicht, so das Gericht, dass Klein bewusst die Unwahrheit gesagt habe. Seine Erinnerung habe nur an Sicherheit eingebüßt.

Schindler verließ trotz des Freispruchs den Saal nicht als freier Mann. Er bleibt in U-Haft, da in Berlin gegen ihn eine neue Anklage erhoben wurde.

Dem Gericht ist gelungen, was seines Amtes ist: ein überzeugendes, ausgewogenes Urteil zu sprechen. Es macht das Unrecht deutlich und lässt »Klein-Klein«, wie er in der Szene hieß, noch eine Perspektive. Er hat mit seinen 53 Jahren keinen Beruf, nichts. Eberhard Kempf, Kleins Verteidiger, ist zuversichtlich. Jetzt ist sein Mandant zurück in der Menschlichkeit. »Er wird sich erst zurechtfinden müssen«, sagte der Richter.

* Nach dem Opec-Attentat 1975 in Wien.

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