Zweierlei Maß - DER SPIEGEL
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Zweierlei Maß

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• aus DER SPIEGEL 24/1984
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Immer mehr Städte und Gemeinden bemühen sich, die von Friedensgruppen und Initiativen für den Tag der Europawahl (17. Juni) geplanten »Volksbefragungen« zur Raketenrüstung vor Wahllokalen zu erschweren oder zu verhindern. Auf Empfehlung des Deutschen Städtetages wird etwa in Nordrhein-Westfalen die Aufstellung von Info-Ständen und Abstimmungsurnen auf städtischen Grundstücken (zum Beispiel Schulhöfen) grundsätzlich untersagt. Begründung: »Schulgebäude und Schulhöfe (bleiben) auch am Wahlsonntag dem Schulbetrieb im weiteren Sinne gewidmet.«

Auf nicht-städtischem Boden dürfen die Raketen-Gegner Volkes Meinung nur unter strengen Auflagen erkunden. So verbot ihnen die Bonner Stadtverwaltung, vor den Wahllokalen Passanten anzusprechen und Flugblätter zu verteilen. In Herzogenrath lautete die amtliche Begründung, die Aktion störe die Europawahl. Im sauerländischen Kirchhundem sah der Verwaltungschef sie im Widerspruch zur Mehrheitsmeinung der Bevölkerung.

Letzte Woche zogen die Friedensfreunde vor die Verwaltungsgerichte. Sie beantragten, die Aussperrung von den Schulhöfen für rechtswidrig zu erklären und die drakonischen Auflagen aufzuheben. Begründung: Das Gleichheitsprinzip sei verletzt. Solange private Meinungsforschungsinstitute an Wahlsonntagen die Wählermeinung erkunden dürfen, müsse dies auch den Gegnern der Raketenrüstung erlaubt sein.

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