Bahn-Tickets Erstattung nur noch mit Attest
Frankfurt/Main - Die Bahn erschwert vom 1. August an die Fahrpreis-Erstattung für nicht genutzte Tickets. Fahrgäste müssen künftig schriftlich mit Quittungen oder ärztlichem Attest nachweisen, warum eine Fahrt zum gebuchten Termin nicht angetreten wurde, teilte die Deutsche Bahn AG am Mittwoch in Frankfurt am Main mit.
Nur noch ausnahmsweise soll eine mündliche Begründung reichen. Damit will die Bahn Missbrauch verhindern. Der Sprecher des Fahrgastverband Pro Bahn, Holger Jansen, kritisierte gegenüber SPIEGEL ONLINE die neue Regelung als "sicherlich ein bisschen übertrieben".
Die bisherige Regelung wird nach Bahnangaben von so genannten Graufahrern genutzt, die - im Gegensatz zu Schwarzfahrern - zwar im Besitz eines Tickets sind, aber hoffen, nicht kontrolliert zu werden. Das nicht benutzte Ticket lassen sich Graufahrer im Anschluss an die Fahrt erstatten - abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 14 Mark.
"Missbrauch gibt es sicherlich", räumt auch Pro-Bahn-Sprecher Jansen ein. "Aber den wird man nie ganz abschaffen können." Zusätzliche Bürokratie ist in den Augen des Fahrgastverbandes jedenfalls der falsche Weg: "Wir wehren uns dagegen, dass der Kunde drangsaliert oder gar kriminalisiert wird - und das für Probleme, die die Bahn selbst hat." Statt dem Fahrgast pauschal zu unterstellen, "dass er betrügt", sollte die Bahn zusätzliches Personal für Kontrollen einstellen.
Nach den jetzt vorgestellten Bahnplänen kostet die Rückerstattung weiter 14 Mark. Bis zum Tag vor dem Reisestart können reguläre Fahrscheine kostenlos umgetauscht werden. Für an einen speziellen Zug gebundene Tickets wie den "Expo-Sparpreis" oder Sonderangebote gelten abweichende Regelungen.
Vom 1. August an können Ticktes außerdem drei statt bislang zwei Monate vor der geplanten Zugfahrt gekauft werden. Bei Hin- und Rückfahrscheinen für Strecken über 100 Kilometer gilt das Ticket am Buchungstag und den drei darauf folgenden Tagen. Die Rückfahrt muss binnen eines Monats erfolgen. Dafür haben die Fahrgäste vier Tage Zeit und können Zwischenstopps einlegen.
Alexander Stirn