Bahnstreik Was Reisende wissen müssen
Frankfurt am Main - Angesichts der angekündigten neuerlichen Streiks bei der Bahn müssen sich Reisende und Pendler auf lange Wartezeiten einstellen. Im folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten:
Was passiert mit Tickets, die wegen des Streiks nicht eingelöst werden können?
Wer an einem Streiktag wegen Zugausfällen oder Verspätungen seine Reise gar nicht erst antritt, kann den Fahrschein laut Bahn bis Ende Oktober umtauschen oder sich den Fahrpreis erstatten lassen. Auch Zeitkarten der Deutschen Bahn sollen anteilig erstattet werden, sofern der Geltungsbereich von Streiks betroffen ist.
Darf man bei einem verpassten oder ausgefallenen Zug in den nächstmöglichen steigen?
Reisende können laut Bahn auch in einen höherwertigen Zug steigen. Bei speziellen Angeboten mit Zugbindung soll die Festlegung auch aufgehoben werden. Wer lieber umkehrt, bekommt den Fahrpreis erstattet.
Kann man der Einfachheit halber ein Taxi nehmen?
Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Allerdings haben Reiserechtler immer wieder darauf hingewiesen, dass Kunden bei Verspätungen im Fernverkehr von mehr als 60 Minuten - Streik hin oder her - eine Entschädigung nach Maßgabe der DB-Kundencharta in Höhe von 20 Prozent des Fahrpreises zustehe. Darauf sollten sie auch bestehen. Die Bahn hat dagegen zuletzt auf höhere Gewalt verwiesen und Entschädigungen abgelehnt. Verbraucherschützer empfehlen aber, alle zusätzlich entstandenen Kosten zu dokumentieren und später von der Bahn zu verlangen.
Darf man angesichts des Streiks länger schlafen und einfach später zur Arbeit kommen?
Vor einem solchen Vorgehen warnen Arbeitsrechtler eindringlich. Denn für pünktliches Erscheinen ist nicht der Nahverkehr, sondern der Arbeitnehmer selbst verantwortlich. Er muss zumutbare Vorkehrungen treffen, um zur Arbeit zu kommen. Das bedeutet zum Beispiel, aufs Auto auszuweichen, mit dem Rad zu fahren oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Ist eine Verspätung nicht zu vermeiden, ist es besonders wichtig, Bescheid zu geben. Andernfalls droht nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins eine Abmahnung.
Wo gibt es Informationen?
Reisende, die sich angesichts des angekündigten Streiks über die aktuelle Lage im Bahnverkehr informieren möchten, können sich an die kostenfreie Rufnummer 08000-996633 wenden. Aus dem Ausland ist dieser Service unter +49 1805-334444 erreichbar, die Gebühren variieren je nach Herkunftsland und Anbieter. Auch im Internet informiert die Bahn unter bahn.de/aktuell . Detailliertere Informationen über Abweichungen vom Zeitplan und Störungen an einzelnen Haltestellen gibt es auf bahn.de/ris . Benutzer von Handys und anderen mobilen Endgeräten können Informationen unter mobile.bahn.de/ris abrufen.
sto/AP