Djerba-Prozess: Gütliche Einigung gescheitert - DER SPIEGEL
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Djerba-Prozess Gütliche Einigung gescheitert

Die Auseinandersetzung um Schmerzensgeld für ein Opfer des Terroranschlags von Djerba muss nun doch gerichtlich geklärt werden. Beide Prozessparteien haben eine gütliche Einigung abgelehnt. In dem Rechtsstreit geht es um einen heute Sechsjährigen, der bei dem Attentat schwerste Verbrennungen erlitt.
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Celle - Die Prozessparteien lehnten in Schreiben an das Oberlandesgericht Celle entsprechende Vergleichsverhandlungen ab, teilte das Gericht heute mit. Es bleibe daher bei dem bereits anberaumten Termin für die Urteilsverkündung am 19. Mai. In der Berufungsverhandlung hatten sich die Prozessparteien im April darauf verständigt, eine außergerichtliche Einigung zu prüfen.

Der Sechsjährige hatte die TUI-Tochter 1-2-Fly verklagt, weil der Reiseveranstalter nicht genügend vor den Gefahren gewarnt habe. Die Eltern wollen für ihren Sohn 100.000 Euro Schmerzensgeld und monatliche Zahlungen von 800 Euro erreichen. Bei dem Terroranschlag auf eine Synagoge im tunesischen Djerba im April 2002 war die Haut des Jungen zu 40 Prozent verbrannt. Das Landgericht Hannover hatte die Schmerzensgeldklage im Oktober 2004 in erster Instanz abgewiesen.