Flugverkehr: Infektionen auf eigene Gefahr - DER SPIEGEL
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Flugverkehr Infektionen auf eigene Gefahr

Passagiere, die sich während des Fluges bei erkrankten Mitreisenden anstecken, können keinen Schadenersatzanspruch bei der Fluggesellschaft geltend machen.
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München - Darauf wies der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte hin. Das gelte auch für "deutlich sichtbare Infektionskrankheiten" wie Masern, Röteln oder Windpocken. Nach den Richtlinien der internationalen Flugbehörde IATA könnten Fluggesellschaften sich zudem weigern einen erkrankten Fluggast zu befördern. Die Stellungsnahme des Verbands bezog sich auf das Bekanntwerden zweier Fälle, bei denen Passagiere mit den hochansteckenden Masern geflogen waren. In einem Fall wurden die mehr als 200 Mitreisenden anschließend aufgefordert, umgehend einen Arzt aufzusuchen, um sich gegebenenfalls impfen zu lassen.