Gericht zu Billigflieger: Jeder zehnte Platz muss günstig sein - DER SPIEGEL
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Gericht zu Billigflieger Jeder zehnte Platz muss günstig sein

Erstmals legt ein Gericht in der aggressiven Preiswerbung der Billigflieger eine Messlatte fest: Mindestens zehn Prozent der Plätze müssen die Discounter-Flieger zu dem beworbenen Billigtarif verkaufen, entschied das Landgericht Hannover.
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Hannover - Laut der 18. Zivilkammer des Landgerichts Hannover muss dieses Mindestmaß bei der Sitzplatzkapazität eines Flugzeugs eingehalten werden, damit es sich nicht um irreführende Werbung und damit um ein sittenwidriges Lockangebot handelt. Andernfalls müssten die Fluggesellschaften in ihrer Werbung detailliert auf die Zahl der Billigplätze hinweisen, sagte der Vorsitzende Richter, Ullrich Kleybolte, in einem Rechtsstreit zwischen dem TUI-Billigflieger Hapag-Lloyd Express (hlx) und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Bei dem strittigen Fall handelte es sich um die hlx-Werbung für Flüge von Berlin nach Köln vom 22. Januar bis 4. März 2003. Die Fluggesellschaft wies in dem Zivilverfahren nach, dass bei den insgesamt 384 beworbenen Flügen auf der Strecke knapp über zehn Prozent der Kapazität zum billigsten Preis von 19,99 Euro zur Verfügung standen. Von maximal 119 Plätzen pro Flug hätten die Kunden mindestens zwölf zu dem Niedrigstpreis buchen können, sagte hlx-Anwalt Ulrich Haupt. Durch spätere Verkaufsaktionen sei der Anteil der Billigplätze auf 22,5 Prozent gestiegen. Das Gericht sah damit die festgelegten Kriterien erfüllt, und der Verband der Verbraucherzentralen zog seine Klage zurück. Zu einer richterlichen Entscheidung kam es daher nicht.

Ursprünglich wollten die Verbraucherschützer mit ihrer Klage erreichen, dass die Billigflieger künftig in der Werbung die Prozentzahl der Billigplätze nennen, wenn es nur wenige Plätze sind. "Wir fordern mehr Transparenz und eine detaillierte Aufklärung der Verbraucher", sagte Anwalt Jürgen Hennig. Auch durch Weglassen könne der Kunde in die Irre geführt werden. Der Verband habe deshalb weitere Klagen gegen die Fluggesellschaften Air Berlin, Ryanair und British Airways eingereicht. Andere Gesellschaften hätten auf die Beschwerden der Verbraucherschützer reagiert.