Hintergrund Beschäftigungsbündnis Bahn
Frankfurt/Main - Das erste Beschäftigungsbündnis der Bahn wurde 1996 geschlossen. Anders als beim klassischen Tarifvertrag wurden neben der Deutschen Bahn AG und den Gewerkschaften auch die Betriebsräte einbezogen, um den Strukturwandel im Zuge der Bahnreform abzufedern.
Möglichst viele Arbeitsplätze sollten erhalten werden, nachdem die Bundes- und Reichsbahn in der Deutschen Bahn AG aufgegangen waren. Deshalb einigten sich die Gewerkschaften und der Konzern, bis Ende 1998 auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten.
Ende März 1996 wurde der so genannte Vertrag über die "Beschäftigungssicherung Bahn" unterzeichnet. Mit dem Bündnis sollten Arbeitsplätze gesichert werden, ohne laufende Tarifverhandlungen zu belasten. Im Gegenzug verpflichteten sich die Gewerkschaften, die Bahnreform und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen.
Gefordert waren mehr Flexibilität und Mobilität: Beschäftigte sollten dort eingesetzt werden, wo Bedarf bestand. Unter anderem wurden Serviceaufgaben wieder von Bahnmitarbeitern übernommen, die zuvor an andere Unternehmen ausgelagert worden waren.
1997 entstand das "Dienstleistungszentrum Arbeit" (DZA) als Arbeitsvermittler innerhalb des Konzerns. Die DZA ist heute als "DB Arbeit" eine 100-prozentige Tochter des Bahnkonzerns und betreut als konzerneigene Beschäftigungsgesellschaft rund 5000 Mitarbeiter.
Im Oktober 1998 verlängerten Gewerkschaften und Arbeitgeber das Beschäftigungsbündnis. Neben der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands (GdED) waren auch die Lokführer-Gewerkschaft (GDL) und die Verkehrsgewerkschaft (GDBA) an den Verhandlungen beteiligt.
Die Bündnispartner wollten den Kündigungsschutz bis zum Jahr 2002 weiterführen. Der Bahnvorstand machte den Fortbestand des Bündnisses jedoch von der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens abhängig.