Passfotos Lachen verboten
Berlin - Das Bundesinnenministerium hat die zuständigen Behörden angewiesen, für die neuen Reisepässe ab 1. November nur Bilder mit "möglichst neutralem Gesichtsausdruck" zu verwenden. Nur so könnten die digital gespeicherten Gesichtsmerkmale erkannt werden, lautete die Begründung. "Ein breites Lächeln, so sympathisch es wirken mag, kann deshalb nicht akzeptiert werden."
Innenminister Otto Schily hatte den neuen Pass mit digitalem Chip Anfang Juni vorgestellt. Das Ausweisdokument soll 59 statt bisher 26 Euro kosten und die Fälschungssicherheit deutlich verbessern. Das Passbild soll nicht mehr im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen werden. Neben den Gesichtsmerkmalen sollen ab März 2007 zusätzlich zwei Fingerabdrücke auf dem Chip im Passdeckel gespeichert werden.
Offener Mund und reflektierende Brillen verboten
Wie die "Stuttgarter Nachrichten" berichten, sollen die abgelichteten Personen künftig zwingend "mit geschlossenem Mund gerade in die Kamera blicken". Die Augen müssten geöffnet und deutlich sichtbar sein. Auch Haare oder reflektierende Brillen dürften nicht stören. Getönte Gläser oder Sonnenbrillen seien generell tabu. Auch die Brillenränder sollen die Augen nicht verdecken. Darüber hinaus seien Kopfbedeckungen grundsätzlich nicht erlaubt, schreibt das Blatt weiter. Allerdings sollen Ausnahmen aus religiösen Gründen gestattet werden. Dann aber müsse das Gesicht von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein.
Das Innenministerium versandte die Richtlinien für die Fotoaufnahmen in den vergangenen Tagen an Behörden und Fotografen. Sechs Wochen vor der Einführung des neuen Passes seien damit alle notwendigen rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, hieß es. Schily hatte die Aufnahme sogenannter biometrischer Merkmale in die Ausweisdokumente bereits vor drei Jahren in seinen Sicherheitsgesetzen nach den Anschlägen vom 11. September 2001 vorgesehen. Im Dezember vergangenen Jahres verständigte sich die EU auf ein gemeinsames Vorgehen.
Biometrische Gesichtserkennung bei Visaanträgen
Die biometrische Gesichtserkennung soll vom kommenden Jahr an auch bei der Entscheidung über Visa-Anträge helfen und Betrug erschweren. Dazu werden Lichtbilder von den deutschen Auslandsvertretungen an das Bundesverwaltungsamt übermittelt und mit gespeicherten Fotos verglichen. Bis zu 1700 Gesichtsmerkmale werden nach Angaben der Behörde automatisch vermessen. In der zentralen Datei seien bereits 3,4 Millionen Lichtbilder gespeichert, in Zukunft werde die Zahl auf 15 bis 20 Millionen steigen.
Schily erklärte bei einem Besuch der Kölner Behörde, jährlich würden 2,7 Millionen Visaanträge vom Bundesverwaltungsamt verarbeitet. Es sei wichtig zu überprüfen, ob die Identität der jeweiligen Antragsteller stimme. Das könne durch das neue Verfahren ganz erheblich beschleunigt und "die Kontrolle der nach Deutschland einreisenden Personen ganz erheblich verbessert" werden. Allerdings sollten künftig mindestens noch Fingerabdrücke als ein zweites biometrisches Merkmal hinzukommen, wie es das geplante europäische Visainformationssystem vorsehe, sagte Schily. Außerdem liefen bereits Tests mit der Iriserkennung.