Reiserecht Baggerlärm mindert Reisepreis
Frankfurt/Main - Im verhandelten Fall ging es um Urlauber in einer Hotelanlage in Kuba, in deren Nähe täglich von 7.00 bis 21.00 Uhr umfangreiche Stein- und Erdbewegungen vorgenommen wurden. Unter anderem wurden dabei große Felsbrocken mit Hilfe eines Baggers zerkleinert. Das berichtete die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell".
Die Richter befanden, dass durch den Lärm der Wert der Reise in erheblichem Maße herabgesetzt gewesen sei. In diesem Fall konnten die Urlauber sogar auf eine Beschwerde beim Reiseleiter verzichten. Der Mangel der Reise sei derart offensichtlich gewesen, dass er "jedem Reiseleiter sofort beim Besuch des Hotels ins Auge springen musste". Die Minderung betrug 25 Prozent. (Az.: 2 C 1152/01 (24)).