Reiserecht Storno von Reisen in SARS-Regionen nicht generell kostenlos
Kempten - Im Allgemeinen sind Stornierungen von Reisen ohne Gebühren möglich, sobald das Auswärtige Amt eine Reisewarnung herausgibt. Bislang gibt es von der Behörde in Sachen SARS aber lediglich Verhaltenshinweise: Besucher sollen demnach leichte Atemmasken einpacken und den direkten Kontakt zu anderen Menschen etwa in Bussen oder Fahrstühlen vermeiden.
Wer dennoch eine bevorstehende Reise zum Beispiel nach Hongkong storniert, bleibt nach Ansicht von Ernst Führich, Reiserecht-Professor an der Fachhochschule Kempten, allerdings nicht zwangsläufig auf den hohen Stornogebühren von bis zu 80 Prozent des Reisepreises sitzen. "Liegt eine erhebliche Gefährdung vor, kann die Reise kostenlos gekündigt werden", erklärt Führich, und verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe aus dem Jahr 2002 (Aktenzeichen: X ZR 147/01) und die reiserechtliche Vorschrift zur höheren Gewalt. Demnach muss der Kunde lediglich nachweisen, dass die Wahrscheinlichkeit einer gesundheitlichen Gefährdung oder einer Beeinträchtigung der geplanten Reise "bei 25 Prozent liegt".
Für Hongkong oder Südchina hält Führich eben diesen Tatbestand auf Grund der dort aufgetretenen SARS-Fälle für erfüllt. "In einem so dicht besiedelten Gebiet wie Hongkong lässt sich der Kontakt zu anderen Menschen nicht vermeiden", sagt der Experte.
Nach Ansicht Führichs werden Länderwarnungen zu zögerlich herausgegeben: "Das Schutzinteresse der Verbraucher gerät in den Hintergrund, die wirtschaftlichen Interessen der Tourismuskonzerne und der Urlaubsgebiete überwiegen." So entstehe eine Grauzone, in der die Reisenden die Gefährdung nachweisen müssen. "Die Gerichte sind aber in der Regel auf der Seite der Verbraucher", sagt Führich. Seriöse Zeitungsartikel über die gesundheitlichen Gefahren in einem Land reichen seiner Einschätzung nach als Beweis aus.