Reiserücktrittspolicen im Test: Viele Versicherer schließen Schweinegrippe aus - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Reiserücktrittspolicen im Test Viele Versicherer schließen Schweinegrippe aus

Krank geworden kurz vor dem Urlaub? Oder der Job ist futsch? Wer eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen hat, wähnt sich abgesichert. Die Verbraucherfreundlichkeit der Tarife ist allerdings breites Mittelmaß, wie "Finanztest" feststellt.
Zeustempel in Libyen: Bei Angst vor Schweinegrippe oder Terror zahlen Reiserücktrittsversicherungen nicht
Zeustempel in Libyen: Bei Angst vor Schweinegrippe oder Terror zahlen Reiserücktrittsversicherungen nicht

Zeustempel in Libyen: Bei Angst vor Schweinegrippe oder Terror zahlen Reiserücktrittsversicherungen nicht

Foto: DB Anne-Beatrice Clasmann/ picture-alliance/ dpa
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Finanztest

Versicherungen

hat die Bedingungen von 59 Tarifen untersucht. Keiner erhielt ein "Sehr gut" im Prüfpunkt Verbraucherfreundlichkeit. Allerdings fiel auch kein Tarif völlig durch: "Ausreichend" war die schlechteste Note. Die Tester haben sich vier Typen von angeschaut: Einzel- und Familientarife jeweils für eine Reise und als Jahresvertrag. Bei Familientarifen für einzelne Reisen schneidet die Würzburger am besten ab, dagegen ist die beste Versicherung für Einzelpersonen die AachenMünchener. Schade ist nur, dass sie nicht auf den Pandemie-Ausschluss verzichtet. Denn damit gehen Menschen, die an Schweinegrippe erkranken und deswegen nicht reisen können, leer aus.

Epidemie, Terror und Wirbelsturm

Es gibt zwei große Missverständnisse über die Rücktrittskostenversicherung. Das Erste: Der Versicherer zahlt, wenn Urlauber aufgrund von Epidemien im Reiseland nicht anreisen. Das Zweite: Er zahlt, wenn sie aufgrund von Terroranschlägen absagen. Aber beides stimmt nicht: Weder Schweinegrippe in Mexiko noch Terroranschläge auf Mallorca lassen die Versicherungsunternehmen als Rücktrittsgrund gelten. Auch Unwetter im Reiseland akzeptieren sie nicht. Die Angst vor ist grundsätzlich nicht versichert.

Besser sieht es bei vielen Gesellschaften aus, wenn Urlauber sich selbst mit der Schweinegrippe infizieren. Zwar schließen die meisten Versicherer - etwa die AachenMünchener - den Schutz bei Pandemien, also bei länderübergreifenden Seuchen, aus. Doch haben zum Beispiel Europäische Reise, Mondial, URV und Würzburger anhand von Presseerklärungen oder Veröffentlichungen im Internet bereits darauf hingewiesen, dass sie diesen Ausschluss bei der Schweinegrippe nicht anwenden werden. Noch besser: Einige Versicherer im Test verzichten ganz auf den Ausschluss von Pandemien. Das sind ADAC, Europ Assistance, HanseMerkur und Generali.

Klare Worte sind kundenfreundlich

Ein Tarif ist gut, wenn seine Bedingungen nicht zu viele Fälle ausschließen und wenn er klar formuliert ist. Ausschlüsse und schwammige Formulierungen sind nichts anderes als Schlupflöcher für Versicherer, um nicht zahlen zu müssen. Die Versicherer legen zum Beispiel fest, dass sie nur für unerwartete Erkrankungen aufkommen. Aber was heißt "unerwartet" bei einer Erkrankung? "Finanztest" fordert, dass die Versicherer ihre Bedingungen klar formulieren und nur Krankheiten ausschließen, mit denen fest zu rechnen ist, am besten aufgrund ärztlicher Prognose.

Insgesamt haben die Rücktrittsversicherer ihr Angebot in den vergangenen Jahren individuell ausgedehnt: So erkennen außer Generali inzwischen alle den Verlust des Arbeitsplatzes als Rücktrittsgrund an. Einige lassen auch den Wechsel des Arbeitgebers, die Einberufung zur Bundeswehr oder das Nachholen von Prüfungen gelten.

Viele Tarife beschränken sich auch nicht mehr nur auf die Absicherung der Stornokosten, wenn Urlauber eine Reise erst gar nicht antreten können. Sie sichern nun oft auch die Kosten eines verspäteten Reiseantritts, eines Abbruchs der Reise oder einer verspäteten Rückkehr ab. Das nennen Versicherer dann meist "Vollschutz", während Varianten ohne Reiseabbruch Basis- oder Grundschutz heißen.

Neben diesen von Versicherer zu Versicherer unterschiedlichen Leistungsregelungen gibt es Gründe, wegen derer alle getesteten Versicherer die Stornokosten übernehmen. Das sind:

  1. Tod,
  2. schwere Unfallverletzung,
  3. unerwartete Erkrankung,
  4. Impfunverträglichkeit,
  5. Schwangerschaft,
  6. schwerer Schaden am Eigentum,
  7. Verlust des Arbeitsplatzes (außer Generali) des Versicherten, eines Mitreisenden oder nahen Angehörigen.