Reisethrombose Fluggesellschaften droht Klagewelle
Michael Danko, Anwalt in einer Kanzlei bei San Francisco sieht Parallelen zu den Klagen gegen Zigarettenhersteller: "Die Fluggesellschaften machen das Gleiche, was die Tabakindustrie über Jahre praktizierte. Sie kennen die Gesundheitsrisiken, aber verheimlichen sie den Kunden aus Angst vor Profiteinbußen", sagt der Jurist. "Wir rechnen mit Hunderten, wenn nicht Tausenden von Klagen, sobald wir einen Fall gewinnen", sagte er der Deutschen Presseagentur.
Mit einem Prozessbeginn rechnet er spätestens Anfang nächsten Jahres. Seine Kanzlei vertritt über 40 US-amerikanische Thrombose-Geschädigte, darunter auch Lufthansa-Passagiere, die von den Fluggesellschaften Schmerzensgeld und Entschädigungen fordern.
Unter den Mandanten ist auch Debra Miller aus Oakland. Seit einem Herzinfarkt nach einem Flug von Paris nach San Francisco vor zwei Jahren braucht die frühere Sportlerin blutverdünnende Medikamente und musste bereits 100 000 Dollar für stationäre und ambulante Behandlungen zahlen. Andere Mandanten erlitten als Folge der Blutgerinnsel Embolien, Infarkte und schwere Lähmungen.
Tod durch Touristenklasse-Syndrom
Seit eine 28-Jährige Britin im Oktober 2000 nach einem Flug von Australien nach London an einer Thrombose starb, beschäftigt das so genannte "Touristenklasse-Syndrom" Richter und Öffentlichkeit.
Im Oktober 2001 hatte das Landgericht Frankfurt / Main die Klage eines 54-Jährigen zurückgewiesen, der den Grund für seine Venenerkrankung in den beengten Sitzverhältnisse während eines Lufthansa-Langstreckenfluges sah.
Fast zeitgleich zur Klageannahme in San Francisco hatte ein Londoner Berufungsgericht ein früheres High-Court-Urteil bestätigt, wonach Fluggesellschaften nicht für Thrombosen haftbar gemacht werden können. Die Klage der 24 Betroffenen wurde abgewiesen. Venenthrombosen, so die Begründung, seien laut Warschauer Konvention nicht als Unfall anzusehen.
In einem Gericht in Australien sah man das im Dezember vergangenen Jahres anders. Dort wurde eine Passagier-Klage angenommen. Noch in diesem Jahr könnte der Prozess beginnen. Bekommt der 59-jährige, heute arbeitsunfähige Kläger Recht, drohen den Fluggesellschaften 500 weitere Schmerzensgeld-Forderungen.