Reisetipp Einige Urlaubsversicherungen absetzbar
Bestimmte Urlaubsversicherungen wie Auslandskranken- und Reiseunfallversicherungen können von der Steuer abgesetzt werden. Unter anderem ein Rechtsschutz im Ausland geht dagegen ganz auf die eigene Kappe.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?
München - Absetzbar sind darüber hinaus Haftpflichtversicherungen oder Lebensversicherungen und diese auch dann, wenn sie nur für einen Teil der Reise abgeschlossen wurden. Darauf wies Bayerns Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) hin.
Nicht absetzbar sind Versicherungen für das Reisegepäck, Reiserücktritt, Diebstahl und Rechtsschutz.