Streik in Spanien - DER SPIEGEL
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Generalstreik in Spanien Airlines müssen Großteil ihrer Flüge streichen

Massive Streikaktionen in Spanien sorgen für Ärger bei Flugpassagieren: Hunderte Starts und Landungen mussten abgesagt werden - nur zehn Prozent der Inlandsflüge konnten stattfinden.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

In Spanien haben sich am Donnerstag die Gewerkschaften mit einem Generalstreik gegen das Sparprogramm der Regierung gewehrt. Besonders stark waren neben der Schwerindustrie auch Flughäfen betroffen, die meisten Verbindungen mussten gestrichen werden. Nur zehn Prozent der inländischen Flüge und 20 Prozent der europäischen Flüge fanden statt.

Nach Angaben aus den Arbeitnehmerorganisationen fiel die Beteiligung an dem Ausstand sehr hoch aus. Eine Sprecherin des Innenministeriums betonte, die meisten Pendler hätten problemlos ihre Arbeitsstellen erreicht. Einer Vereinbarung zufolge garantierten die Verkehrsvertriebe eine Notversorgung. Demnach fuhr mindestens einer von vier Bussen sowie jeder dritte Zug.

Der eintägige Generalstreik richtet sich vor allem gegen die geplante Arbeitsmarktreform, die es Unternehmen erleichtert, Mitarbeiter zu entlassen, die Gültigkeit von Tarifverträgen einschränkt und das landesweite System der Abfindungen einreißt. Vorab war fraglich, wie viele Arbeiter dem Aufruf zum Generalstreik folgen würden. Lediglich ein Fünftel der spanischen Angestellten ist bei den beiden großen Gewerkschaften Comisiones Obreras und UGT organisiert.

Umfragen zufolge wollten sich nur rund 30 Prozent beteiligen. Viele fürchteten um ihre Arbeit, sollten sie an den Ausständen teilnehmen, hieß es. Regierungsangaben zufolge wurden seit Beginn der Aktionen um Mitternacht 58 Streikende festgenommen.

Der letzte Generalstreik in Spanien fand im September 2010 statt. Wirtschaftsminister Jose Ramon Pin hatte bereits am Mittwoch betont, unabhängig vom Ausgang des Generalstreiks werde die Regierung an ihrem Sparkurs festhalten und nicht von der Arbeitsmarktreform abweichen. Rajoy hatte zuletzt bei zwei Regionalwahlen Rückschläge einstecken müssen. Die Konservativen erhielten überraschend nicht die absolute Mehrheit.

Service: Welche Rechte Urlauber bei Streiks haben

Wegen des Generalstreiks in Spanien müssen Urlauber damit rechnen, dass Flüge ausfallen oder sich verspäten. So mussten unter anderem Lufthansa, Air Berlin und Iberia Flüge nach Spanien streichen. In so einem Fall muss die Airline schnellstmöglich eine Ersatzbeförderung organisieren. Außerdem ist sie verpflichtet, gestrandete Passagiere bei längeren Verspätungen mit Essen und Getränken zu versorgen, erläutert der Reiserechtler Paul Degott. Hier erfahren Sie, wie sich Betroffene verhalten sollten.

Wie informiere ich mich, ob mein Flug ausfällt oder verspätet ist?

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, wendet sich an seinen Veranstalter. Für Passagiere, die nur ein Flugticket haben, ist die Airline der richtige Ansprechpartner. Am besten informieren sich Passagiere schon zu Hause über die Hotlines und Webseiten der Unternehmen.

Was passiert, wenn ich am Flughafen gestrandet bin?

Der Veranstalter oder die Fluggesellschaft muss gestrandete Kunden betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. Passagiere haben bei längeren Verspätungen Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie dafür Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung im Hotel übernehmen.

Wie komme ich trotz des Streiks an mein Reiseziel?

Die Fluggesellschaft oder der Veranstalter hat die Pflicht, so schnell wie möglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren. "Wenn ein Ersatzflug erst am nächsten Morgen zu haben ist, wird man das in diesem Fall aber wohl hinnehmen müssen", sagt Degott. Schließlich bringe es wegen der Entfernung wenig, wenn Veranstalter Passagiere noch am gleichen Tag auf anderem Weg - etwa mit dem Bus - nach Spanien bringen. Das geht auch nicht schneller als ein Flug am nächsten Morgen.

In so einem Fall könnten Passagiere aber prüfen, ob nicht eine andere Airline früher einen freien Platz hat. Dann könnten sie darauf drängen, auf diese Verbindung umgebucht zu werden. Notfalls könnten Passagiere das Ticket auch selbst kaufen und es hinterher ihrer Airline in Rechnung stellen, erläutert Degott. Sie muss die Kosten als Schadensersatz begleichen, wenn die Wartezeit ansonsten unzumutbar lang ist. Um Streit zu vermeiden, nehmen Betroffene aber am besten vorab mit ihrer Airline Kontakt auf und das sprechen einen solchen Schritt ab.

Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?

Passagiere haben nach Ansicht von Degott durchaus Chancen auf eine Entschädigung, wenn wegen des Generalstreiks Flüge ausfallen. Sie müssten sich keineswegs mit dem Argument abspeisen lassen, dass ein Generalstreik höhere Gewalt sei. Denn das beinhalte, dass ein Ereignis nicht vorhersehbar gewesen sei. "Ein angekündigter Streik ist aber nie höhere Gewalt", sagt Degott. "Wenn die also sagen: Für Streik können wir nichts, das funktioniert nicht." Passagiere könnten daher einen finanziellen Ausgleich gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung verlangen, wenn ihr Flug wegen des Generalstreiks ausfällt. Das gelte auch, wenn sich der Flieger mehr als drei Stunden verspätet - das werde vor Gericht wie ein Flugausfall gewertet.

sto/dpa/Reuters

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