Urteil Nach Infektion Anspruch auf Schadenersatz
Urlauber, die bei einer Mahlzeit im Hotel eine Infektion bekommen, haben Anspruch auf Schadenersatz und anteilige Erstattung des Reisepreises.
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Im verhandelten Fall vor dem Landgericht Düsseldorf zog sich eine Frau beim Büfett eine Salmonelleninfektion zu. Sie musste daraufhin längere Zeit das Bett hüten. Schließlich reiste sie mit ihrem Mann vorzeitig ab. Die Frau musste letztendlich nur die ersten Tage ihres Urlaubes bezahlen. Zusätzlich bekam sie Schadenersatz zugesprochen wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Auch ihr Mann durfte den Reisepreis mindern, da er seine Frau gepflegt hatte.(Az: 22 S 443/99)