US-Einreiseverschärfung Verwendung der biometrischen Daten ist unklar
Köln - An den Einreiseschaltern auf US-amerikanischen Flughäfen ist das Bild schon Alltag: Die Reisenden legen ihren Finger auf den Scanner, lassen ein Foto von sich machen und werden von den Grenzbeamten durchgewinkt. Die so genannten biometrischen Daten des digitalen Fingerabdrucks und Fotos sind mit denen mutmaßlicher Terroristen und anderer Verbrecher abgeglichen worden. Seit Januar müssen Bürger aus visumpflichtigen Staaten diese Prozedur über sich ergehen lassen, ab heute sind auch Deutsche und Reisende aus 26 anderen Staaten betroffen, die bisher ohne Visum für drei Monate in die USA einreisen dürfen.
US-Justizminister John Ashcroft verteidigte die Maßnahmen. Am Donnerstag sagt Ashcroft nach einem Treffen mit seinen EU-Amtskollegen in Scheveningen bei Den Haag, die Idee biometrischer Daten sei nicht neu. Ein Fingerabdruck sei nicht wesentlich anders als ein Foto. Es gehe darum, Einreisende sicher identifizieren zu können, um die Sicherheit in den USA für Amerikaner und Ausländer gleichermaßen zu verbessern.
Doch bisher wisse niemand, was in den USA mit den erhobenen Daten geschehe, kritisiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, im Westdeutschen Rundfunk. Offensichtlich würden sie ja gespeichert und dann bei der Ausreise möglicherweise noch einmal verglichen mit dem aufgenommenen.
Dann werde festgestellt, dass die betroffene Person wieder ausgereist sei. Interessant werde es aber danach. "Was geschieht mit diesen Daten dann? Bleiben sie auf Dauer gespeichert? Werden sie für andere Zwecke auch verwendet? Darüber gibt es aus unserer Sicht noch gar keine klaren Aussagen und Informationen. Darauf warten wir noch", fügte Schaar hinzu.
Fingerabdruck auch bei Transitflügen
Der Datenschützer wies darauf hin, dass die Kontrollbestimmungen auch für Transitflüge gelten, wenn die Maschine in den USA landet. Dass derartige Bestimmungen auch in anderen Ländern angestrebt würden, laufe der in Europa mit dem Schengener Abkommen erreichten Lockerung beim Grenzübertritt genau entgegen.
"Das ist eine Entwicklung, die wir als Datenschützer mit Sorge betrachten", fügte Schaar in dem Rundfunkinterview hinzu. Für außergewöhnlich kritisch halte er auch, dass deutsche Firmen mit einer Niederlassung in den USA möglicherweise verpflichtet seien, bestimmte Angaben über ihre Beschäftigten und Kunden, möglicherweise sogar auch solchen außerhalb der USA, weiterzugeben.
Die Fortsetzung des Programms zur Visa-Freiheit für 15 der 25 EU-Staaten hatte der US-Kongress davon abhängig gemacht, dass die EU biometrische Merkmale bis Oktober 2005 einführt. EU-Innenkommissar Antonio Vitorino sagte in Scheveningen, dass die EU-Staaten dazu voraussichtlich mehr Zeit brauchten, einige erst bis 2006. Deutschland ist entschlossen, schon im nächsten Jahr ein digitalisiertes Foto in den Reisepass aufzunehmen.
Ab 26. Oktober diesen Jahres schreiben die US-Behörden außerdem vor, dass die Einreise nur mit maschinenlesbarem Pass erfolgen darf. Das gilt auch für Kinder. Für Deutsche wird dann nur noch der rote Europapass als gültiges Dokument bei der Einreise anerkannt. Vorläufige Reisepässe, Kinderausweise oder Einträge in den Reisepass der Eltern werden nicht mehr akzeptiert.