Verbraucherschützer Reisen nach Istanbul können kostenlos storniert werden
Düsseldorf/Potsdam - Eine Woche nach den Terroranschlägen könne die weitere Entwicklung nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden, daher sei auch keine Prognose für langfristig gebuchte Reisen möglich, teilte die Verbraucherzentrale (VZ) Brandenburg mit. Das Auswärtige Amt empfiehlt momentan äußerst verhalten, vorerst nicht unbedingt erforderliche Reisen nach Istanbul aufzuschieben. Für die gesamte Türkei wird besondere Vorsicht angeraten.
Reiserechtlich bedeutet das nach Auffassung der Verbraucherschützer, dass gegenwärtig für unmittelbar bevorstehende, reine Städtereisen nach Istanbul ein kostenloses Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt besteht, wenn sie vor den Anschlägen gebucht wurden. Und das, wie die Verbraucherzentrale NRW meint, auch ohne Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Sicherheitshinweise und Warnungen seien zwar wichtige Indizien, um die Gefahrenlage eines Reiseziels einzuschätzen, juristisch dürften sie aber nicht überschätzt werden, berichten die NRW-Verbraucherschützer.
Da die großen Reiseveranstalter diese Rechtsauffassung teilten, seien sie in der Regel kulant und böten von sich aus kostenlose Umbuchungen und Stornierungen an. Der Deutsche Reisebüro- und Reiseveranstalterverband (DRV) betont jedoch, eine kostenlose Stornierung sei eine Kulanz des Veranstalters, die laut Rechtsprechung nicht einklagbar sei.
Soweit Istanbul allerdings nur Teil einer gebuchten Rundreise oder eines Ausflugspaketes ist, kann aus Sicht der brandenburgischen Verbraucherzentrale nicht gleich das gesamte Reisepaket gekündigt werden. Für den späteren Ausfall dieser einen Reiseleistung könnten jedoch innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende Mängelansprüche an den Veranstalter gestellt werden. Nach Auffassung der NRW-Verbraucherschützer seien gravierende Änderungen aber sehr wohl ein Grund für eine Stornierung. Fielen etwa Flüge oder Besichtigungsprogramme wegen Sicherheitsvorkehrungen oder Aufräumarbeiten nach Anschlägen zum großen Teil aus, könne der Reisevertrag beim Veranstalter gebührenfrei storniert werden.
Für Reisen in andere Gebiete der Türkei bestehe offensichtlich gegenwärtig kein erhöhtes Gefahrenpotenzial, wie die VZ Brandenburg betont. Daher könnten zum Beispiel Reisen in beliebte Touristenziele wie an die Türkische Riviera vorerst nicht kostenfrei storniert werden, besorgte Reisende können nur Kulanz der Veranstalter hoffen. Wer seine Reise nicht bei einem Veranstalter gebucht, sondern selbst zum Beispiel über das Internet organisiert hat, kann einen separat gebuchten Flug nach Istanbul nicht kostenfrei stornieren. Auch hier kann die Fluggesellschaft gegebenenfalls nur um eine Kulanzregelung gebeten werden.