Warnstreik Was Bahnfahrer wissen müssen
Wie wirkt sich der Warnstreik aus?
Betroffen sein werden nach Angaben der Gewerkschaften Transnet und GDBA ab 4.30 Uhr am Donnerstag bis in den späten Vormittag hinein Köln, Düsseldorf, Bremen, Hamburg, Berlin, Saalfeld, Magdeburg, Nürnberg und München. Transnet zufolge sind einzelne Aktionen geplant, die Bahn sei aber so vernetzt, dass automatisch alle Bereiche betroffen seien. Auch wenn nur Güterverkehr oder Stellwerke bestreikt würden, werde dies wegen stehengebliebener Züge auch Auswirkungen auf den Personennah- und Fernverkehr haben.
Wo gibt es Informationen?
Die Bahn hat eine kostenlose Telefon-Hotline unter der Nummer 08000-996633 rund um die Uhr geschaltet, wie das Unternehmen mitteilte. Aus dem Ausland kann die Nummer 0049-1805-334444 gewählt werden, wobei je nach Land und Anbieter Gebühren fällig werden. Nutzer von WAP-Handys können aktuelle Reiseinformationen über mobile.bahn.de/ris abrufen. Zudem will die Bahn unter bahn.de/aktuell Informationen ins Internet stellen.
Können Reisende bei verpasstem Anschluss oder Zugausfall auf andere Züge umsteigen?
In diesen Fällen dürfen Fahrgäste der Bahn zufolge mit dem nächsten - auch höherwertigen - Zug weiterfahren. Bei Angeboten, die eigentlich nur für eine bestimmte Verbindung gelten, wird diese Zugbindung aufgehoben, so dass Inhaber von Sparpreis-, Dauer-Spezial-, Europa-Spezial- oder Gruppen-Fahrkarten die nächstmögliche Verbindung (früher oder später) nutzen können.
Was ist, wenn Kunden die Fahrt nicht antreten?
Wer wegen streikbedingter Zugausfälle oder Verspätungen die Reise nicht antreten kann, hat bis 15. Februar die Möglichkeit, sich seine Fahrkarte und Reservierung kostenlos erstatten zu lassen.
Dies gilt nach Angaben der Bahn auch für das Dauer-Spezial, Länder-Tickets und das Schönes-Wochenende-Ticket. DB-Zeitkarten werden anteilig erstattet, wenn der Geltungsbereich der Fahrkarte sowie der Reisetag direkt betroffen sind. Im Voraus sind Erstattungen für zuggebundene Fahrkarten wegen erwarteter Streikfolgen nicht möglich.
Gibt es bei Verspätung Entschädigung?
Nach Ansicht der Bahn sind Streiks höhere Gewalt, daher gewährt sie die sonst übliche Entschädigung bei Verspätungen in diesem Fall nicht. Die Schlichtungsstelle Mobilität hält diese Frage allerdings für höchstrichterlich nicht geklärt. Die Experten raten, zumindest zu versuchen, eine Entschädigung zu erhalten. Bei vergangenen Streiks habe dies durchaus geklappt. Für Verspätungen von mehr als 60 Minuten steht Bahnfahrern im Fernverkehr grundsätzlich eine Entschädigung von 20 Prozent des Fahrpreises zu.