Warnstreik: Was Bahnfahrer wissen müssen - DER SPIEGEL
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Warnstreik Was Bahnfahrer wissen müssen

Ein Warnstreik beschert Bahnkunden Verspätungen und Zugausfälle: Vor allem im Süden Deutschlands kommt es zu Behinderungen. SPIEGEL ONLINE gibt Tipps, wo sich Passagiere informieren können und wann sie ihr Geld zurückbekommen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Wie wirkt sich der Warnstreik aus?

Bis zum späten Donnerstagvormittag sollen nach Angaben der Gewerkschaften Transnet und GDBA Hunderte Beschäftigte die Arbeit niederlegen. Schwerpunkte sollen München, Nürnberg, Köln, Düsseldorf, Bremen, Hamburg, Berlin, Saalfeld und Magdeburg sein.

Bisher fielen vor allem in Bayern Züge aus oder verließen die Bahnhöfe mit erheblichen Verspätungen, wie die Deutsche Bahn und die Gewerkschaften mitteilten. Dabei ist besonders der Raum Nürnberg und auch München betroffen. Zahlreiche Regionalzüge und einige Fernverkehrszüge auf den Strecken Nürnberg-Hamburg und Nürnberg-Karlsruhe fielen aus, wie die Deutsche Bahn mitteilte.

In Hamburg wurde das Reisezentrum bestreikt. Auch in Nordrhein-Westfalen kam es zu Streiks, vor allem zwischen Köln und Düsseldorf fielen vereinzelt Züge aus. Auch in Bremen, Berlin, Saalfeld und Magdeburg waren die Streiks zu spüren, allerdings weniger stark als andernorts.

Wo gibt es Informationen?

Die Bahn hat eine kostenlose Telefon-Hotline unter der Nummer 08000-996633 rund um die Uhr geschaltet, wie das Unternehmen mitteilte. Aus dem Ausland kann die Nummer 0049-1805-334444 gewählt werden, wobei je nach Land und Anbieter Gebühren fällig werden. Nutzer von WAP-Handys können aktuelle Reiseinformationen über mobile.bahn.de/ris  abrufen. Zudem will die Bahn unter bahn.de/aktuell  Informationen ins Internet stellen.

Können Reisende bei verpasstem Anschluss oder Zugausfall auf andere Züge umsteigen?

In diesen Fällen dürfen Fahrgäste der Bahn zufolge mit dem nächsten - auch höherwertigen - Zug weiterfahren. Bei Angeboten, die eigentlich nur für eine bestimmte Verbindung gelten, wird diese Zugbindung aufgehoben, so dass Inhaber von Sparpreis-, Dauer-Spezial-, Europa-Spezial- oder Gruppen-Fahrkarten die nächstmögliche Verbindung (früher oder später) nutzen können.

Was ist, wenn Kunden die Fahrt nicht antreten?

Wer wegen streikbedingter Zugausfälle oder Verspätungen die Reise nicht antreten kann, hat bis 15. Februar die Möglichkeit, sich seine Fahrkarte und Reservierung kostenlos erstatten zu lassen.

Dies gilt nach Angaben der Bahn auch für das Dauer-Spezial, Länder-Tickets und das Schönes-Wochenende-Ticket. DB-Zeitkarten werden anteilig erstattet, wenn der Geltungsbereich der Fahrkarte sowie der Reisetag direkt betroffen sind. Im Voraus sind Erstattungen für zuggebundene Fahrkarten wegen erwarteter Streikfolgen nicht möglich.

Gibt es bei Verspätung Entschädigung?

Nach Ansicht der Bahn sind Streiks höhere Gewalt, daher gewährt sie die sonst übliche Entschädigung bei Verspätungen in diesem Fall nicht. Die Schlichtungsstelle Mobilität hält diese Frage allerdings für höchstrichterlich nicht geklärt. Die Experten raten, zumindest zu versuchen, eine Entschädigung zu erhalten. Bei vergangenen Streiks habe dies durchaus geklappt. Für Verspätungen von mehr als 60 Minuten steht Bahnfahrern im Fernverkehr grundsätzlich eine Entschädigung von 20 Prozent des Fahrpreises zu.

abl/AP

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