Reisegewinn: Kollege will mit! - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Reisegewinn Kollege will mit!

Ein Banker wollte die Hälfte eines Reisegewinns einklagen. Doch das Gericht entschied dagegen: Wer einem anderen bei einem Radioquiz die Lösung verrät, hat kein Anrecht, am Gewinn beteiligt zu werden.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

München - Ein Münchner Bankangestellter wollte vor Gericht durchsetzen, dass er eine Kollegin bei einer gewonnenen Australien-Reise begleiten darf. Er behauptete, er habe ihr beim Quiz eines privaten Radiosenders gegen Zusicherung der Urlaubsbegleitung die Lösung verraten. Das Amtsgericht München wies seine Klage gegen die Kollegin nach Mitteilung vom Montag jedoch ab (Az.: 133 C 2724/01).

Teilnehmer des Gewinnspiels mussten vor neun Monaten den Song- Titel einer australischen Pop-Gruppe herausfinden. Dies gelang der Münchner Angestellten einer amerikanischen Bank, sie gewann eine dreiwöchige Australien-Reise für zwei Personen mit Übernachtungen im Zelt und im Doppelzimmer eines Hotels. Ihr Kollege behauptete, ohne ihn hätte sie die richtige Antwort nicht gewusst. Sie habe ihm versprochen, ihren Gewinn mit ihr zu teilen.

Der Zivilrichter glaubte ihm nicht. Die beiden Kollegen seien nur oberflächlich befreundet, die beklagte Frau habe einen Lebenspartner. Unter diesen Umständen lasse sich "nur schwer nachvollziehen, wie der Kläger auf den Gedanken kommen konnte, die Beklagte hätte ihn tatsächlich als Reisebegleiter akzeptiert", hieß es in der Begründung der Zurückweisung.