Chalets: Exklusive Adresse in der Schweiz - DER SPIEGEL
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Chalets Exklusive Adresse in der Schweiz

Ferienhäuser gibt es anderswo, in der Schweiz kauft man ein Chalet. Aber selbst wer das nötige Kleingeld bereits zusammen hat, scheitert mit dem Traum vom Blick über den Genfer See mitunter an den strengen Schweizer Gesetzen zum Immobilienerwerb.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Freiburg/Lugano - Die Liste der bekannten Persönlichkeiten mit Wohnsitz in der Schweiz ist in letzter Zeit etwas kürzer geworden. Das liegt freilich nicht daran, dass das Alpenland an Attraktivität eingebüßt hätte - die ausländischen Bewohner stehen schlicht nicht mehr so im Rampenlicht wie der Jet Set der fünfziger und sechziger Jahre. Heute tummeln sich auf dem Millionärshügeln von Gstaad oder St. Moritz die Spitzenverdiener der Wirtschaft, die für die Klatschspalten der Zeitungen kaum etwas hergeben.

Thomas Wachter, der als Notar in München viele Immobilienkäufe in der Schweiz beurkundet, verzeichnet in letzter Zeit eine deutlich gestiegene Nachfrage. "Das hat mit der Einführung des Euro zu tun", sagte Wachter. Viele, die noch auf unversteuerten D-Mark-Beträgen sitzen, nutzen offenbar die letzte Gelegenheit, ihr Geld im Ausland zu investieren, bevor es beim Umtausch in die neue Währung aktenkundig würde. Für luxuriöse Objekte werden laut Wachter derzeit "astronomische Summen" bezahlt. "Für ein schlossähnliches Anwesen am Bodensee meldeten sich in zwei Wochen drei Interessenten. Das hätte es bei einem Preis in zweistelliger Millionenhöhe früher nicht gegeben."

Aber auch für weniger Betuchte halten die Immobilienmakler Angebote bereit: "Für eine Zwei-Zimmer-Wohnung mit Blick auf den See muss man mit mindestens 300.000 Franken rechnen", sagt Beat Geiersberger, dessen Re/Max-Agentur Liegenschaften rund um Lugano und Locarno im Tessin vermittelt. "Natürlich gibt es auch billigere Objekte, aber die liegen dann irgendwo hinten im Tal."

Die Kosten sind jedoch nicht die einzige Hürde, die es vor dem Kauf zu überwinden gilt. Die Eidgenossen haben dem Immobilienerwerb durch Ausländer aus Sorge vor Überfremdung enge Grenzen gezogen. Zwar wurden kürzlich Verträge mit der Europäischen Union abgeschlossen, die EU-Bürger nach dem Inkrafttreten in vielen Punkten mit Einheimischen gleichstellen sollen. Beim Immobilienerwerb kommt dies aber nur solchen Ausländern zu Gute, die schon einen Wohnsitz in der Schweiz haben. Für alle anderen gilt weiterhin die so genannte Lex Friedrich aus den achtziger Jahren, die den Kauf an die Genehmigung durch die zuständige Kantonsbehörde knüpft.

In der gesamten Schweiz steht für solche Käufe durch Ausländer ein jährliches Kontingent zwischen 1000 und 1500 Bewilligungen zur Verfügung. Es wird auf die 26 Kantone verteilt, allerdings schöpfen manche der Bundesländer ihren Anteil nicht annähernd aus. Gegen Ende des Jahres werden die freien Kontingente deshalb noch einmal unter den "bedürftigen" Kantonen ausgeschüttet.

Soll die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt an Einheimische verkauft werden, ist nach Angaben der Deutschen Schutzgemeinschaft Auslandsimmobilien (DSA) in Freiburg fast immer mit einem Wertverlust zu rechnen. Schweizer seien kaum bereit, die überzogenen Ausländerpreise zu zahlen.