Kein Zwangsumzug Hartz IV-Empfänger atmen auf
Bewohnen Menschen, die von Hartz IV-Geldern leben, "unangemessen großen Wohnraum", dann müssen sie in kleinere Wohnungen ziehen. Das ist teuer für den Staat, aber Vorschrift. In Sachsen-Anhalt (Ostdeutschland) bleibt Betroffenen derartiges Ungemach erspart. Die dortige Behörde hat sich etwas Pfiffiges ausgedacht: Sie sperrt einfach ein Zimmer der Wohnung ab, die wird automatisch kleiner, alles ist gut.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?
Falls aber immer noch ein Wohnraumüberhang besteht, gibt es weitere Möglichkeiten, um den Zwangsumzug zu verhindern:
- ein zweites Zimmer sperren (falls vorhanden, ersatzweise die Küche),
- den bereits gesperrten Raum als Doppelzimmer ausweisen (teurer, mehr Mietersparnis),
- den Balkon (nur 50 Prozent, immer den Teil, für den Heizkosten berechnet werden),
- den Kühlschrank,
- den Fernsehempfang (außer 9 live),
- die Badewanne (außer freitags und vor Behördengängen).