Recht & Gesetz: NS-Erbe - DER SPIEGEL
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Recht & Gesetz NS-Erbe

Das Bundesverwaltungsgericht hat Erben eines 1946 hingerichteten NS-Wirtschaftsführers eine Entschädigung für dessen seinerzeit enteigneten Rüstungsbetrieb zugesprochen.
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Das Gericht konnte nicht erkennen, dass der Betrieb "unter Ausnutzung von Zwangsarbeit" dem "nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet habe". Denn eine bloße Unterstützung "etwa des Ziels, den Zweiten Weltkrieg zu gewinnen, genügt hierfür nicht". Hätten die Zwangsarbeiter (wenn auch produktivitätshemmend) mit stets erhobenem rechtem Arm agiert, unentwegt "Die Fahne hoch, die Reihen fest…." intoniert und angesichts jeder fertigen Patrone "Heil, mein Führer" ausgerufen, könnte sich womöglich ein Anfangsverdacht einstellen, der NS-Unternehmer hätte klammheimlich doch dem nationalsozialistischen System Vorschub leisten wollen. Bei Würdigung aller Umstände hätte das Gericht darin aber eher einen Ausdruck der Haltung der Zwangsarbeiter erkannt. Denn alles hätten die ja nun wirklich nicht mitmachen müssen.