Altersarmut Pensionskürzungen für Minister
So gelten die Kürzungen nicht für Minister, die bereits vor dem Regierungswechsel im November 2005 im Amt waren. Für Minister von Landesregierungen gilt, dass sie so zu behandeln sind, "als wären sie die gesamte Zeit Mitglied der Bundesregierung gewesen" (Gesetzentwurf, S. 9).
Diese Doppelbelastung (Landes- und Bundesminister) zieht eine doppelte Pensionszahlung nach sich, wahlweise kann rückwirkend eines der Ämter mitsamt Pensionsanspruch an einen Freund (Lebenspartner, Gartennachbarn, Skatbruder) übertragen werden.
Weitere Sonderregelungen bei den Pensionskürzungen sind:
- Minister, die einen gültigen Schulabschluss nachweisen können, werden so behandelt, als hätten sie studiert. Die Zahl der Semester (Klassen), multipliziert mit der Quersumme der Fehlstunden, wird eins zu eins in Euro umgerechnet und die Pension um diesen Betrag erhöht.
- Ministern, die ihr Büro aufsuchen (gilt analog für Aufstehen, Zahnpflege, Ankleiden), werden diese Tage als "Arbeit" angerechnet. Arbeitstage werden von Pensionskürzungen nicht berührt.
- Minister, die mit der Pensionskürzung nicht einverstanden sind, können sich die einbehaltene Summe als Pensionserhöhung auszahlen lassen.
- Für Minister, die nicht unter diese Sonderregelungen fallen, gelten die Pensionskürzungen ohne Ausnahme.