Arbeitsmarkt Auch Härtefälle können hoffen
Da die 3,5 Millionen nicht als Abfindung gezahlt wurden, sondern als Vorauszahlung für eine von Herrn Rauscher zu erbringende Leistung, die er nur wegen seines Rücktritts nicht mehr erbringen konnte, der wiederum wegen gravierender Fehler nötig wurde, die ihm aber nicht persönlich anzulasten sind, weil sie auch jedem anderen hätten passieren können, wird dieses Geld nicht leistungsmindernd angerechnet.
Herr Rauscher ist also berechtigt, Leistungen der Bundesagentur für Arbeit in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen.
Zudem kann der Exmanager sich zwischen drei Stellenangeboten entscheiden: Ein-Euro-Job in einer Bibliothek (Herr Rauscher ist alphabetisiert), eine von der Agentur geförderte Tätigkeit beim Wegebau in der Uckermark oder Laubbeseitigung im Berliner Tiergarten (ab Oktober). Für welche Stelle sich Herr Rauscher entschieden hat, wurde nicht mitgeteilt.