Rente & Recht Claassen: Versorgungslücke im Alter?
Der 44-jährige Claassen bezieht nach seinem Ausscheiden aus dem Berufsleben ab 30. September selbstverständlich keine Rente. Es handelt sich vielmehr um ein "Übergangsgeld" in Höhe von jährlich 400.000 Euro.
Dieser Übergang währt bis zum Jahr 2026, und auch das nur im Erlebensfall. Da Claassen ("Wir leben als Gesellschaft schon seit Langem über unsere Verhältnisse.") dann erst 63 Jahre alt wäre, die Grenze für die Regelaltersrente aber bei 65 Jahren liegt, ist zu klären: Bliebe er - ebenso wie ein Arbeitnehmer in vergleichbarer Situation - in diesen zwei Jahren ohne Grundsicherung?
Diese Frage ist im Fall von Herrn Claassen zu verneinen: Im Anschluss an das Übergangsgeld bezieht er eine EnBW-Rente in Höhe des Übergangsgeldes.
Die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters hätte dennoch spürbare Auswirkungen auf die Lebensgestaltung von Herrn Claassen, da sein Anspruch auf ermäßigte Eintrittsgebühren oder Zugang zum Seniorenschwimmen erst später entstünde.