Nach Verfassungsgerichts-Urteil: BKA ratlos - DER SPIEGEL
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Nach Verfassungsgerichts-Urteil BKA ratlos

Das Urteil des Verfassungsgerichts, das Online-Durchsuchungen unter strengen Auflagen erlaubt (nichts kaputtmachen, nur werktags und nicht nach 20 Uhr, Handschuhe!), stellt das Bundeskriminalamt vor schwierige Entscheidungen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Bislang konzentrierten sich die Fahnder auf offenkundig verschlüsselte Internettelefonate ("Und sonst?" "Muss ja…"), das Aufsuchen merkwürdiger Websites (www.ronald-pofalla.de) sowie verdächtige Kontobewegungen ("Verwendungszweck: Schwarzgeld, haha").

Nachdem die Durchsuchungen nunmehr legalisiert wurden, rechnen die Verfassungsschützer mit einem deutlich vorsichtigeren Vorgehen der mutmaßlichen Täter. Die Verdächtigen werden sich demnach hüten, weiterhin durch Internettelefonate, den Besuch belastender Seiten oder Onlinebanking aufzufallen.

Ins Visier der Ermittler geraten damit zwangsläufig die Nutzer, die gezielt jegliche Onlineaktivitäten vermeiden. Da die gut informierten Tätergruppen jedoch mit genau dieser Annahme der Fahnder rechnen, sind ganz besonders diejenigen verdächtig, die sich durch bewusst harmlose Aktionen tarnen wollen.

Wie das BKA bei dieser komplizierten Ausgangslage Prioritäten setzen will, ist noch nicht bekannt. Der Vorwurf von Kritikern, letztlich flächendeckend durchsuchen zu wollen, wurde aber prompt zurückgewiesen. "Das ist nicht zu schaffen", so ein Behördensprecher, "es sei denn, der Gesetzgeber lockert die zeitlichen Beschränkungen."