Recht schlimmer Sat.1-Skandal Acht-Meter-Hase unbemerkt unter Promis!
Dies hat jetzt ein Gericht festgestellt. Bei dem in der "Großen Promi-Oster-Show" immer wieder groß gezeigten Hasen habe es sich um sogenannte irreführende und verbotene Schleichwerbung gehandelt. So konnten die allermeisten Zuschauer den Auftritt des Acht-Meter-Goldhasen nicht als "Anpreisung eines Produkts" erkennen, sondern hielten ihn für einen der teilnehmenden Promis (also für eine "objektive Information"). Wenn aber in solchen Promi-Shows tatsächlich Promis auftauchen, kann es natürlich nicht angehen, dass nur einer davon (in diesem Fall der Hase) immer groß mit Namen ("Lindt", wir danken für die freundliche Unterstützung) gezeigt wird, während die restlichen Promis für viele Zuschauer nur namenlose Deko darstellen. Durch so was wird die Allgemeinheit nämlich bös in die Irre geführt, erklärte so oder ähnlich das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.