Kommentar Oft unterschätzt: Miete!
Das war lange überfällig! Doch wie groß ist jetzt dieser nicht vorhandene Wohnraum? Und wie berechnet man ihn? Nur zu gut wussten die Bundesrichter, wie schwer es bereits ist, vorhandenen Wohnraum richtig zu berechnen: Mal hat man das Metermaß vergessen, mal ist der Boden zu wellig, mal will der aktuelle Mieter, der manchmal sogar der eigene Sohn ist, lieber schlafen, als einen zur Vermessung reinzulassen.
Es ist eine alte Binsenwahrheit, dass in Deutschland Wohnungen oft jahrelang leer stehen, weil die Vermieter an großen Rechengeräten an der exakten Quadratmeterzahl tüfteln. Deshalb zeugt es von der Weisheit der Bundesrichter, dass sie die Berechnung des nicht vorhandenen Wohnraums nun so einfach wie möglich gestalteten: exakt zehn Prozent des vorhandenen Wohnraums, also einfach das Komma um zwei Stellen (nach links oder rechts) verrücken.
Aber: Wie wird das nun in den Grundriss eingezeichnet? Muss man als Vermieter wirklich die zusätzlichen Quadratmeter umständlich auf alle Räume verteilen. Oder reicht es, wenn man auf dem Grundriss ein nicht vorhandenes Zimmer ohne Tür ergänzt? Ein dementsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs sollte so bald als möglich folgen. Auf dass in Deutschland wieder vermietet werden kann!
Erika Bochtler, Mutter von Jens-Karl Bochtler von der ARD-Arbeitsgruppe "Kommentatorenkoordination"