Wegen Gerechtigkeit: Neue Regeln für die Jobsuche - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Wegen Gerechtigkeit Neue Regeln für die Jobsuche

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes will die Jobverteilung in Deutschland endlich fairer organisieren: Diffamierende Angaben wie "Vorname", "Nachname" oder "Berufserfahrung" sollen künftig aus Bewerbungen getilgt werden. Anonyme Insider rechnen mit weiteren Maßnahmen:
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Körbchengröße

Nicht nur Fotos und Name des Bewerbers oder der Bewerberin sind in Zukunft verboten. Darüber hinaus ist es auch verpönt, verräterische Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Körbchengröße o.ä.) mitzuteilen.

Verführerische Stimme

Telefonische Nachfragen durch die Bewerber gelten als manipulativ und sind streng untersagt. Bereits der Klang der Stimme kann auf erschreckende Weise Sympathie auslösen, die am Arbeitsplatz vollkommen irregeleitet ist.

Illustrer Lebenslauf

Überhaupt nicht gern gesehen ist es, wenn Bewerber etwaige Qualifikationen mit Hilfe von Lebensläufen oder Zeugnissen nachweisen. Viel empfehlenswerter ist das Übersenden von kurzen Besinnungsaufsätzen, die nach Möglichkeit auf dem Rand eines Hundert-Euro-Scheins notiert werden.

Richtig adressieren

Nicht mehr zulässig ist es, sich vorsätzlich bei einer ganz bestimmten Firma zu bewerben. Dies wird als strafbare Aufdringlichkeit ("Job-Stalking") gewertet. Bewerbungsprofis schicken ihre Unterlagen, mit Fantasieadresse versehen, unfrankiert ins nächstgelegene Postzentrum. Dort kann schnell sogar ein Job als Briefsortierer winken!

Jobsuche

Schon die Jobsuche als solche ist der Antidiskriminierungsstelle suspekt. "Wieso will der oder die unbedingt einen Job wegnehmen?", so überlegt man dort. "Wieso empfiehlt der nicht jemanden, der die Arbeit viel nötiger hat?"

Bewerbername

Das Anonymisierungsgebot kennt aber auch Ausnahmen. So sind Namen erlaubt, die keine eindeutige ethnische oder weltanschauliche Zuordnung erlauben, etwa "Adolf Özil", "Barbabumm Barba" oder "Bommel van Beethoven".

Bewerbungsgespräch

Ist der Versand der Unterlagen ordnungsgemäß über die Bühne gegangen, sollte man sich auf keinen Fall sicher wähnen. Die größte Klippe wartet erst noch: Das persönliche Bewerbungsgespräch! Die Ganzkörperburka ist hier ab sofort obligatorisch, um hässliche oder ekelerregende Leute vor Diskriminierung zu schützen. Lautliche Äußerungen von Seiten des Bewerbers oder der Bewerberin sind zwar (noch) erlaubt, werden aber meist als Zeichen eines unangenehmen, verbissenen Ehrgeizes angesehen.