Die aktuelle Rechtsfrage Ist Thomas Gottschalk ordnungswidrig?
Kurz nach seinem Kniefall soll Gottschalk ein gleißendes Licht gesehen haben.
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Mich hat sein Auftritt sehr unangenehm berührt - nicht nur, weil er immer wieder die interessanten Produktinformationen (Apotheken-Umschau) unterbrach. Nein, es wirkte auch so würdelos. Kann der Staat nicht irgendwie dagegen vorgehen, schon wegen Art. 1 (1) GG?
Elsbeth K., Nürtingen
Das Bundesjustizministerium antwortet: Grundsätzlich ist Betteln in Deutschland erlaubt. Aggressives Betteln allerdings kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dazu zählen das direkte Ansprechen und übermäßiges Erregen von Mitleid beziehungsweise die Erregung von übermäßigem Mitleid. In diesem Fall gibt es jedoch keine Handhabe. Herr Gottschalk befindet sich offensichtlich in einer schrecklichen Situation. Seine Notlage ist nicht vorgetäuscht. Für viele Menschen dürfte Mitleid der einzige Impuls sein, sich diese Sendung noch einmal anzusehen. So schwer es dem Einzelnen fallen mag: Eine offene Gesellschaft muss auch das aushalten.