Kommentar: Warum nicht Perückenpflicht! - DER SPIEGEL
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Kommentar Warum nicht Perückenpflicht!

Nach dem Schleswiger Urteil gegen eine Radfahrerin, die - ohne Helm! - eine Autofahrerin beim Aussteigen auf dem Radweg behinderte, sind viele SPAM-Leser zu Recht verunsichert.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?
Es kommentiert: Erika Bochtler, Mutter unseres Kommentators Jens-Karl Bochtler.

Es kommentiert: Erika Bochtler, Mutter unseres Kommentators Jens-Karl Bochtler.

Foto: SPAM

Haben sie die Einführung der Helmpflicht für Radfahrer verpasst? Womöglich ja. SPAM prüft das gerade. Bis dahin seien mir ein paar eigene Überlegungen zur Helmpflicht gestattet: Das Problem ist ja keinesfalls die Aufsetzpflicht, wie vielfach immer wieder moniert, sondern ganz im Gegenteil die Helmabsetzpflicht in Restaurants, Büros, Ämtern. Menschen mit dünnen, feinen Haaren wissen, wovon ich spreche. Wie das Gericht aus dem hohen Norden zu Recht anmerkt, ist man nach § 254 des BGB verpflichtet, Schaden von sich selbst so weit als möglich abzuwenden. Wie soll das denn bitte gehen, wenn man an einem schönen heißen Sommertag seinen Helm zur Geschäftsbesprechung absetzen muss und total durchnässte Haarsträhnen den Blick auf kahle Kopfhautstellen freigeben? So was kann existenzbedrohend sein! Von romantischen Verabredungen will ich gar nicht erst sprechen. Nur so viel: So verhindert man erfolgreich die Entstehung neuen Lebens. Aus diesen Gründen bin ich selbst schon vor vielen Jahren dazu übergegangen, einen Perückenhelm zu tragen. Diesen lasse ich einfach immer auf, er ist wasserdicht, stoßfest und hält schädliche Handystrahlungen ab. Er wird auch, wenn man den § 254 BGB richtig auslegt, vom OLG Schleswig empfohlen.