Samsung vs. Apple: Patentrecht ist Menschenrecht! - DER SPIEGEL
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Samsung vs. Apple Patentrecht ist Menschenrecht!

Die unendliche Schlacht der beiden großen Patentanmelder "Apple" und "Samsung" treibt so manchem von uns bittere Tränen des Zorns in die Augen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?
Essvorgang: mindestens 29.864 Patente möglich. Schön dumm, dass sie keiner angemeldet hat.

Essvorgang: mindestens 29.864 Patente möglich. Schön dumm, dass sie keiner angemeldet hat.

Foto: dapd

Warum nur hat man selbst nie jene geschickte Drehung, mit welcher man sich allmorgendlich aus dem Bett rollt, zum Patent angemeldet? Warum nicht wenigstens die aufwändig entwickelte Anti-Brösel-Saugtechnik beim Keksessen? Tja, warum nicht? Derartige Selbstvorwürfe quälen momentan viele Leute.

Erfinder des Querformatfernsehens

Jeden Tag von 10 bis 19 Uhr versucht Herr T. (rechts, undercover) Kundinnen vom Kauf gemeiner Nachahmerprodukte abzuhalten.

Jeden Tag von 10 bis 19 Uhr versucht Herr T. (rechts, undercover) Kundinnen vom Kauf gemeiner Nachahmerprodukte abzuhalten.

Foto: dapd

Herr T. etwa beißt sich jeden Tag vor Wut in den hinteren Bereich. "Schließlich bin ich damals als erster drauf gekommen, die Fernseherbildschirme vom Format her an die ausgestrahlten Sendungen anzupassen. Das war dann natürlich der Hit." Die Folge: Noch bis heute ahmen ausnahmslos alle TV-Hersteller sklavisch den querformatigen Bildschirm nach. Hätte Herr T. sich den rechtzeitig patentieren lassen, gäbe es heute viel mehr hochformatige, trapezförmige sowie polymorphe Fernsehgeräte.

Erfinder des Sitzens

Lachen teilweise auch noch frech: prominente Nachahmerinnen

Lachen teilweise auch noch frech: prominente Nachahmerinnen

Foto: Wolfgang Kumm/ dpa

Unablässig wälzt sich Wock-Urk, der rechtmäßige Erfinder des Sitzens, im Grab herum. Weil es zu seiner Zeit noch gar keine Patentämter gab, darf sich heute jeder ungestraft und ohne jede Lizenzabgabe an Wock-Urks verarmte Nachfahren hinsetzen, wo auch immer er will. Viele sitzen zudem auch noch auf üblen Nachahmerprodukten des ersten Stuhls herum.

Erfinderin der Klobürste

Nein, dies ist nicht die Erfinderin der Klobürste, sondern John S. aus Singapur (Abbildung ähnlich). Er behauptet, die Klobürste bereits vor ihrer Erfindung hergestellt zu haben.

Nein, dies ist nicht die Erfinderin der Klobürste, sondern John S. aus Singapur (Abbildung ähnlich). Er behauptet, die Klobürste bereits vor ihrer Erfindung hergestellt zu haben.

Foto: dpa/dpaweb

Die beklagenswerte Erfinderin der Klobürste, Berta R., wagt sich heute kaum noch in die Läden. "Gucken Sie sich doch mal um in dem Bereich. Streichen Sie sanft mit den Fingerkuppen über die Borsten der angebotenen Bürsten. Da klingt eine wie die andere. Nicht mal ich selbst kann noch meine eigenen Borsten heraushören", sagt sie und putzt mit raschem Handgriff ein paar Tränen von den Wangen.

Eineiiger Zwilling

Das wohl bekannteste DNA-Räuberpäarchen: Lothar Mätthaus (links oder rechts) und Karl-Theodor zu Guttenberg (rechts oder links)

Das wohl bekannteste DNA-Räuberpäarchen: Lothar Mätthaus (links oder rechts) und Karl-Theodor zu Guttenberg (rechts oder links)

Foto: Peter Kneffel/ dpa

Robert V. (87) bereut es "unsagbar", seinen inzwischen leider bereits verstorbenen eineiigen Zwillingsbruder Norbert nicht zu Lebzeiten auf DNA-Diebstahl verklagt zu haben. "Den hätten Sie mal sehen müssen! Eine unfassbar dreiste Imitation meiner selbst! Nicht mal geschämt hat der sich - genau wie ich!"

Glückliche Ausnahmen

Herrliche Vielfalt: Kabel für Handy-Ladegeräte

Herrliche Vielfalt: Kabel für Handy-Ladegeräte

Foto: Franz-Peter Tschauner/ dpa

Zu den wenigen glücklichen Ausnahmen gehören dagegen die 1026 verschiedenen Erfinder der Handy-Ladegeräte. "In unserer Branche", so die Vertreter einhellig, "gelten noch die alten hohen Tugenden. Hier schaut keiner dem anderen die Form des Verbindungssteckers ab." Unfassbar sei es aber, dass nun ausgerechnet die EU daherkomme "und uns zur Vereinheitlichung, sprich zum geistigen Diebstahl, zwingen will."