Satire bei Spiegel Online: Hartz-IV-Empfänger im Glück - DER SPIEGEL
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Dank willkürlicher Sanktionen Hartz-IV-Empfänger im Glück

Endlich: Die seit Jahren zwar hohe, aber leider auch stagnierende Zahl ungerechtfertigter Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger könnte bald in neue fulminante Höhen schießen.
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Wahnsinn: Nach Rückzahlung einer ungerechtfertigten Sanktion kann dieser Hartz-IV-Empfänger nun über ein doppeltes Monatsbudget für Bildung verfügen.

Wahnsinn: Nach Rückzahlung einer ungerechtfertigten Sanktion kann dieser Hartz-IV-Empfänger nun über ein doppeltes Monatsbudget für Bildung verfügen.

Foto: Daniel Karmann/ dpa

Medienberichten zufolge hat eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern sich darauf geeinigt, dass künftig gleich beim ersten vermeintlichen Verstoß eines Hartz-IV-Empfängers gegen seine Pflichten (zum Beispiel den leeren Handtuchspender im Amt unaufgefordert wieder aufzufüllen) die beliebten ungerechtfertigten Sanktionen verhängt werden, ihm also willkürlich Geld gekürzt wird. Zahlreiche Hartz-IV-Anwälte begrüßten die Entscheidung mit Tischfeuerwerken und knallenden Champagnerkorken. Nicht vollständig vermeiden ließe sich allerdings, dass durch die neue Regelung auch die Zahl der gesetzlich haltbaren Sanktionen leicht steigen werde. Derzeit landen erstaunlicherweise sogar geringfügig mehr gesetzlich haltbare als nicht haltbare Sanktionen vor Gericht. Die Jobcenter sollen aber an diesem Missstand bereits arbeiten. Eine willkürliche Sanktion ohne gesetzliche Grundlage sei für viele Hartz-IV-Empfänger ein Segen: "Sie wirkt wie ein Sparbuch und zudem kommt der Betroffene mal raus (nämlich zum Anwalt)", erklärt ein Bearbeiter. Natürlich funktioniere das alles nur, weil die meisten Hartz-IV-Empfänger so unfassbar kleinlich seien, dass sie selbst auf die Auszahlung von lächerlichen Bagatellbeträgen (unter 50 Euro) bestünden. "Ich hoffe ja immer noch auf den Tag, an dem mal einer von denen sagt: 1,49 Euro im Monat für Bildung? Ach komm, lass mal stecken."