Sexualstrafrecht Nein heißt Nein heißt Facebook fragen
Innenleben eines Smartphones (10.000-fache Vergrößerung)
Foto: Z1014 Hubert Link/ dpaDas ist toll! Aber wie nun können Frauen vor Gericht beweisen, dass sie "Nein" zum Sex gesagt haben? Viele sagen, das geht ja gar nicht. Dabei ist nichts einfacher als das: Experten empfehlen, einfach mal bei Facebook nachzufragen. Sollte Facebook tatsächlich - wie seit Monaten von anderen Experten unterstellt wird - über das Smartphone-Mikrofon alle Umgebungsgeräusche belauschen, müsste das "Nein" auf den entsprechenden Audiofiles ja drauf sein. Das Problem sei lediglich, dass Facebook den großen Lauschangriff nicht zugeben wolle und wegen rechtlicher Konsequenzen wohl auch so lange als irgend möglich abstreiten werde. Deshalb sollte hier ein pragmatischer Workaround geschaffen werden. Da die Facebook-Abhöraktionen ja dazu dienten, entsprechend personalisierte Werbung zu schalten, müsse etwa eine Anzeige für einen sogenannten Rapeprotector, den zwei österreichische Jungunternehmer vor kurzem entwickelt haben, vor Gericht als eindeutiger Beweis für ein "Nein!" gelten. "Das ist natürlich total zynisch und menschenverachtend, könnte aber funktionieren", erklärten verschiedene Experten. Zumindest besser als alles andere.