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Strafrecht geändert Das Allerschlimmste verhindern!

Zum Jahreswechsel trat eine Änderung im deutschen Strafrecht in Kraft.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?
Exklusives Tatortfoto.

Exklusives Tatortfoto.

Foto: Maja Hitij/ dpa

Danach müssen jene Herren, die Silvester in Köln und Hamburg Dutzende Frauen beraubten und sexuell belästigten respektive vergewaltigten, jetzt mit erheblich härteren Sanktionen rechnen.

Der neu geregelte § 46 StGB legt fest, dass Täter besonders hart zu bestrafen seien, "wenn ihr Verhalten dazu geeignet ist, von Rechtspopulisten und Nazis instrumentalisiert zu werden". Die Gesetzesänderung geht auf eine Initiative von Justizminister Maas zurück und soll auch islamistische Terroristen abschrecken: "Bei allem was diese Leute möglicherweise in Deutschland vorhaben, sollten sie immer wissen: Wir werden auf keinen Fall das Allerschlimmste zulassen, nämlich, dass jemand der AfD die Flinte lädt."

Folgerichtig werden deshalb statistisch nicht mehr nur brennende Asylbewerberheime, sondern auch etwaige dschihadistische Anschläge unter "Rechtsextremismus" erfasst.