Bundeswehr ratlos Leoparden spurlos verschwunden
Wird ausgeliehenes Gerät während der Leihfrist mit einem Schutzumschlag versehen, ist dieser vor der Rückgabe wieder zu entfernen
Foto: Oliver Killig/ dpaFast jeder stellt sich irgendwann diese oder eine ähnliche Frage - laut Rechnungshof nun auch die Bundeswehr: Sie hat Material und Gerätschaften im Wert von 92 Millionen Euro verliehen und kann sich nicht erinnern, an wen.
Doch es gibt auch eine gute Nachricht: Die Streitkräfte sind lernfähig und haben inzwischen Verleihrichtlinien festgelegt.
1. Ausleihberechtigt sind Bürger der Bundesrepublik Deutschland.
2. Jeder Nutzer ist verpflichtet, das Wehrmaterial beziehungsweise den entliehenen Kompaniefeldwebel ("Spieß") sorgfältig und schonend zu behandeln. Seine tägliche Wartung erfolgt ausschließlich mit hochprozentigem Alkohol.
3. Sturmgewehre müssen nach Gebrauch gereinigt werden.
4. Es ist nicht statthaft, militärisches Gerät mit Randbemerkungen oder anderen Eintragungen zu versehen. Auch das Beschriften von Luft-Boden-Raketen mit Slogans wie "Go to hell, Abteilungsleiter!" oder "Fuck off, Schwiegermutter!" ist untersagt.
5. Mitgebrachte private Kampftechnik ist beim Betreten des Bundeswehrgeländes unaufgefordert vorzulegen und in den bereitstehenden Schließfächern zu verwahren.
6. Besonders seltene und wertvolle Panzer unterliegen den Regeln des Präsenzgebrauchs. Sie dürfen nur auf Bundeswehrgelände genutzt werden. Ggf. hat der Nutzer zuvor an der Auskunft seinen Personalausweis oder ein Pfand (z. B. Mp3-Player) zu hinterlegen.
7. Leihbestände der Luftwaffe (z. B. "Eurofighter") sind so zu verwenden, dass andere Nutzer durch deren Gebrauch nicht stärker belästigt werden als unbedingt nötig.
8. Die Leihfrist kann telefonisch um bis zu vier Wochen verlängert werden, sofern kein anderweitiger Bedarf vorliegt. Bei verspäteter Rückgabe werden Mahngebühren fällig. Diese liegen zwischen 0,30 €/Tag (Handgranaten) und 0,80 €/Tag (Haubitzen).